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So schreiben Sie Ihr Testament richtig


Erbschaft
Testament schreiben – So gehen Sie vor

mi (IP)

28.01.2014Lesedauer: 2 Min.
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Wenn Sie Ihr Testament schreiben möchten, können Sie dies auf einem einfachen Blatt Papier umsetzen. Allerdings müssen Sie dabei einige Formalien beachten. Selbst ein kleiner Fehler wie ein fehlendes Datum kann das Dokument ungültig machen.

Ein Testament schreiben – Das müssen Sie beachten

Möchten Sie mit Ihrem letzten Willen von der gesetzlich festgelegten Erbfolge abweichen, müssen Sie diesen Wunsch in einem Testament festlegen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie einen bestimmten Verwandten bevorzugen oder einen Teil Ihres Vermögens einer Stiftung hinterlassen möchten. Wenn Sie Ihren letzten Willen formulieren und Streit unter den Erben vermeiden möchten, müssen Sie das eindeutig und rechtlich einwandfrei tun. Zweifelhafte Formulierungen oder Formfehler können Ihr Testament ungültig machen. Daher sollten Sie gründlich überlegen, wie Sie Ihren letzten Willen zu Papier bringen. Das fertiggestellte Testament lassen Sie gegen eine geringe Gebühr am besten vom zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes aufbewahren.

Das private, handschriftliche Testament

Wenn Sie Ihr Testament schreiben, ohne die Hilfe eines Notars in Anspruch zu nehmen, muss dies handschriftlich geschehen. Ein gedrucktes, privates Testament, das nur per Hand unterschrieben wurde, ist ungültig. Wenn Sie im Laufe der Jahre Änderungen an dem Testament vornehmen, müssen auch diese einzeln von Hand unterschrieben werden. Worauf Sie das tun, ist dabei nebensächlich: "Es kann auch auf einem Taschentuch oder einem Bierdeckel verfasst sein, wenn es vom Erblasser unterschrieben ist", so der Geschäftsführer des Deutschen Notarvereins in der Online-Ausgabe der "Frankfurter Rundschau". Ihr Testament sollte eine eindeutige Überschrift haben wie etwa "Letzter Wille" oder "Testament". Geben Sie außerdem Ort und Datum an. Schreiben Sie kurze Sätze und formulieren Sie eindeutig. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten. Wenn Sie jemanden enterben möchten, genügt es, diese Person im Testament von der Erbschaft auszuschließen. Eine Begründung dafür brauchen Sie nicht hinzuzufügen.

Das notariell aufgesetzte Testament

Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Testament richtig formuliert und gültig ist, können Sie es von einem Notar aufsetzen und beurkunden lassen. Sie legen den Inhalt fest und müssen das gedruckte Dokument anschließend nur noch unterschreiben. Dabei wird eine Gebühr fällig, die sich nach der Höhe des Nachlasses richtet. Der Notar übernimmt auch die amtliche Verwahrung Ihres Dokumentes. Für Minderjährige ab 16 Jahren ist dies der einzige Weg, ein gültiges Testament zu verfassen.

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