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Wissenswertes über die GEZ


Wissenswertes über die GEZ

Von den Gebühren wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert
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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: So nennt sich ab 2013 die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Der Service sammelt die Rundfunkbeiträge, mit denen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanziert werden. Dazu gehören Fernsehen, Radio und die Webseiten der jeweiligen Sender.

Fernseher, Radio oder internetfähige PCs mussten angemeldet werden
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Bis 2013 galt: Wer Geräte wie Fernseher, Radio, einen internetfähigen PC oder ein Smartphone besaß, war verpflichtet, sich bei der GEZ anzumelden und für die entsprechenden Geräte Gebühren zu zahlen.

Einheitlicher Betrag für alle Geräte: 17,98 €
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Die neue GEZ-Gebühr wird statt "Rundfunkgebühr" "Rundfunkbeitrag" genannt, um zu zeigen, dass sie geräteunabhängig ist. Sie beträgt monatlich für alle Haushalte 17,98 €, egal, wie viele Geräte vorhanden sind.

Eine Familie teilt sich die Kosten
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Ob der Haushalt aus einer Familie besteht oder ob es eine Wohngemeinschaft ist, ist ebenfalls unwichtig: Nur jeweils ein Mitglied des Haushalts muss sich anmelden und zahlen, alle anderen können sich von der GEZ abmelden.

GEZ-Fahnder werden abgeschafft
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Da fast alle Haushalte den gleichen Betrag zahlen müssen, entfällt die Kontrolle durch die Rundfunkgebührenbeauftragten. Dadurch erhofft sich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine erhebliche Kostenersparnis.

Abmeldung am besten per Einschreiben mit Rückschein
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Wenn Sie zu den Menschen gehören, die ab 2013 keine Gebühr mehr zahlen müssen, können Sie die GEZ kündigen. Dazu genügt ein formloses Schreiben an den Beitragsservice.

Rückwirkende Nachzahlung wurde abgeschafft
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Bisher galt: Wenn die GEZ eindeutig nachweisen konnte, dass Sie seit Längerem Rundfunkgeräte besaßen, so mussten Sie die GEZ-Gebühren nachzahlen. Das konnte mitunter richtig teuer werden. Doch ab 2013 entfällt die Regelung. Es wird keine rückwirkende Kontrolle mehr durchgeführt.

Empfänger von Sozialleistungen können von der GEZ befreit werden
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Einige Menschen können sich von der GEZ befreien lassen. Dazu gehören beispielsweise Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger oder BAföG-Empfänger sowie Blinde, Taube und Schwerhörige. Die Gebührenbefreiung ist allerdings nicht rückwirkend möglich!




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