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Wegen alter Lohnsteuerkarte Januar-Gehaltszettel überprüfen


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Wegen alter Lohnsteuerkarte Januar-Gehaltszettel überprüfen

dpa-tmn, dpa, t-online, dpa, cd, dpa-tmn

Aktualisiert am 07.02.2012Lesedauer: 1 Min.
Gehaltsabrechnung: Angaben auf Richtigkeit überprüfenVergrößern des BildesGehaltsabrechnung: Angaben auf Richtigkeit überprüfen (Quelle: imago-images-bilder)
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Wegen der Verzögerung bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) sollten Arbeitnehmer ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung für Januar genau prüfen. Zurzeit gilt noch die alte Lohnsteuerkarte von 2010 oder eine entsprechende Ersatzbescheinigung. Es könnten sich aber inzwischen Änderungen ergeben haben.

So muss unter anderem geprüft werden, ob die Steuerklasse noch stimmt. Auch bei der Konfession, den Kinder- oder anderen Freibeträgen könnten sich die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers geändert haben. Fehler beseitigt das zuständige Finanzamt.

Vierte Verzögerung für ELStAM

Ursprünglich sollte die elektronische Lohnsteuerkarte zum 1. Januar 2011 eingeführt werden. Dann hieß es Januar 2012. Doch auch diesen Termin musste die Finanzverwaltung bereits Anfang November 2011 kippen. Grund seien Probleme bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens auf der Datenbank. Ein neuer Termin wurde zunächst nicht genannt.

Es ist bereits die vierte Verzögerung zur Einführung der digitalen Steuerkarte. Schon der erste Starttermin 2011 wurde nach technischen Schwierigkeiten um ein Jahr hinausgeschoben. Deswegen galt die eigentlich schon abgeschaffte bunte Lohnsteuerkarte aus Karton für das laufende Jahr noch weiter. Jetzt muss sie auch für 2012 herhalten.

Kommunikation soll erleichtert werden

Von dem elektronischen Verfahren verspricht sich die Verwaltung eine wesentliche Erleichterung bei der Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden.

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