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Kinderbetreuungskosten: Seit 2012 steuerlich absetzbar


Änderungen seit 2012
Kinderbetreuungskosten: Seit 2012 steuerlich absetzbar

pc (CF)

Aktualisiert am 31.07.2013Lesedauer: 1 Min.
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Kinderbetreuungskosten sind seit 2012 steuerlich absetzbarVergrößern des Bildes
Kinderbetreuungskosten sind seit 2012 steuerlich absetzbar (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Für Sie als Eltern ist es jetzt wesentlich einfacher, die Kinderbetreuungskosten von der Steuer abzusetzen. Dies ist durch ein Steuervereinfachungsgesetz im Jahr 2011 möglich geworden. Die Kosten zur Betreuung Ihres Kindes bis zum Alter von 14 Jahren können Sie steuerlich geltend machen. Deshalb sollten Sie die Belege über diese Kosten gut aufheben. Egal, ob Sie berufstätig sind oder nicht, seit 2012 können Sie die Kosten für Kindergarten, Tagesmutter oder Mittagsbetreuung von der Steuer absetzen.

Höhe der absetzbaren Kinderbetreuungskosten

Die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes können Sie zu zwei Dritteln von der Steuer absetzen. Allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 6.000 Euro. Dies bedeutet, Sie können maximal 4.000 Euro als Betreuungskosten bei der Steuererklärung geltend machen.

Bis zum Jahr 2011 galten die Kosten für die Betreuung eines Kindes nur bei Berufstätigkeit beider Eltern oder Behinderung und Krankheit eines Elternteils. Zusätzlich durfte das Kind nur zwischen drei und fünf Jahre alt sein.

Steuerliche Änderungen seit 2012

Seit 2012 sind sämtliche obengenannten Einschränkungen weggefallen, und die Voraussetzungen müssen nicht mehr geprüft werden. Wenn Sie ein Kind haben, das unter 14 Jahre ist, können Sie die Betreuungskosten bei der Steuererklärung berücksichtigen.

Die Kinderbetreuungskosten sind in der Steuererklärung als Sonderkosten auszuweisen. Ein Pauschalbetrag wie bei den Werbekosten ist nicht vorgesehen. Um die Betreuungskosten von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie diese mit Belegen nachweisen.

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