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Steuererstattung berechnen: Damit können Sie rechnen


Steuererklärung
Steuererstattung berechnen und wissen, was das Finanzamt zurückzahlt

rb (TP)

Aktualisiert am 20.03.2014Lesedauer: 2 Min.
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Quelle: Papsch/imago-images-bilder

In Deutschland sind derzeit knapp 38 Millionen Bürger steuerpflichtig. Allerdings gibt etwa ein Drittel von ihnen keine Steuererklärung ab. Das ist im Grunde verschenktes Geld. Sie können Ihre Steuererstattung berechnen und so im Voraus eine Orientierung erhalten, wie viel Geld das Finanzamt Ihnen zurückzahlen wird.

Steuererstattung berechnen: Experten raten zur Abgabe der Steuererklärung

Fast zwei Drittel aller Steuerpflichtigen erhalten nach Abgabe ihrer Steuererklärung eine Erstattung von mehreren Hundert Euro im Jahr. Wenn auch Sie wissen möchten, ob Sie Anspruch auf eine Rückzahlung haben, sollten Sie Ihre Steuererstattung berechnen.

Nutzen Sie einen Steuerrechner. Hier geben Sie die notwendigen Daten ein und erfahren so in kürzester Zeit, ob Sie zu viel Steuern bezahlt haben. Natürlich ist das Ergebnis nicht zu 100 Prozent aussagekräftig. Aber wenn Sie die Steuererstattung berechnen lassen, sehen Sie auf den ersten Blick, ob mit einer Erstattung zu rechnen sein wird. Diese Berechnung ersetzt aber nicht Ihre Steuererklärung.

Die Voraussetzung für eine Steuerrückerstattung ist die Steuererklärung

Hilfreich für das Ausfüllen der Steuererklärung sind gut sortierte Belege. Auch wenn Sie Ihre Steuererstattung berechnen lassen wollen, sind die absetzbaren Posten notwendig. Nur so kann ein Richtwert berechnet werden, der Ihnen die Orientierungshilfe bietet, die Sie erwarten. Schon anhand der Datenmaske, die Sie mit Zahlen füllen, um die Steuererstattung berechnen zu lassen, erkennen Sie, welche Kosten steuermindernd wirken. Zu den wichtigsten Posten gehören hier unter anderem:

  • die Fahrtkostenpauschale für Fahrten zum Arbeitsplatz
  • Reisekosten, die nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden
  • Kapitalertragssteuern, weil kein Freistellungsauftrag vorlag
  • private Krankenkassenbeiträge für Zusatzversicherungen
  • Beiträge zur privaten Altersvorsorge.

Lassen Sie Ihre Steuererstattung berechnen und geben Sie jährlich Ihre Steuererklärung ab. Seitdem die elektronische Steuererklärung möglich ist, müssen Sie Belege nicht mehr automatisch, sondern nur noch auf Anforderung an das Finanzamt senden. Alle Belege heben Sie auf, bis der Steuerbescheid rechtskräftig ist.

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