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Red Bull scheitert mit "Blau-Silber"-Forderung vor dem EU-Gericht


Kein Markenschutz für Blau-Silber
Red Bull scheitert mit Forderung vor Gericht

dpa

30.11.2017Lesedauer: 1 Min.
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Red Bull darf die bekannte Farbkombi nicht schützen lassen.Vergrößern des Bildes
Red Bull darf die bekannte Farbkombi nicht schützen lassen. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)

Der Energydrink-Hersteller Red Bull kann eine Farbkombination aus blau und silber nicht als Farbmarke schützen lassen. Das EU-Gericht in Luxemburg entschied, dass die beantragte Marke nicht präzise genug formuliert und damit nicht ausreichend abgegrenzt sei.

Red Bull habe in der Beschreibung der Marke lediglich die beiden Farbtöne sowie ein Verhältnis von etwa 50:50 aufgeführt, sagte ein Gerichtssprecher. Das reicht aus Sicht des Gerichts aber nicht aus. Für eine klar abgrenzbare Farbmarke sei eine genauere Beschreibung der Zusammenstellung nötig.

Der Hersteller von Energy-Drinks versucht seit Jahren, die Farbkombination seiner Dosen zu schützen. Dagegen klagte eine polnische Firma – mit Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Red Bull kann in den kommenden zwei Monaten Rechtsmittel einlegen.

Das Urteil könnte einige große Firmen treffen, die nicht zuletzt durch ihre Farbkombinationen bekannt geworden sind, meint der Markenrechtsexperte Carsten Albrecht. "Es könnte passieren, dass Firmen mit großem Aufwand eine Farbkombination etablieren und sich andere daran anhängen und das nutzen", sagte Albrecht.

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