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Mietrecht: Für Hund und Katze in der Wohnung ist Erlaubnis nötig


Mietrecht
Für Hund und Katze in der Wohnung ist Erlaubnis nötig

Von dpa
03.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Wer in einer Mietwohnung eine Katze halten möchte, muss vorher den Vermieter fragen.Vergrößern des BildesWer in einer Mietwohnung eine Katze halten möchte, muss vorher den Vermieter fragen. (Quelle: Axel Heimken/dpa./dpa)
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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer Hunde oder Katzen in seiner Mietwohnung halten will, braucht die Erlaubnis seines Vermieters. Holen sich Mieter ungefragt einen tierischen Freund in die Wohnung, kann der Vermieter sie abmahnen. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen aufmerksam.

Unter Umständen droht sogar eine fristlose Kündigung. Mindern andere Hausbewohner wegen des Tiers die Miete, kann auch eine Schadenersatzforderung auf die Mieter zukommen. Wichtig zu wissen: Diese Regeln gelten nicht für Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Fische.

Hat der Vermieter die Erlaubnis zur Tierhaltung erteilt, darf er sie nur mit einem plausiblen Grund widerrufen. Ein Grund wäre die Beschädigung der Wohnung durch die Tiere oder die Belästigung anderer Mieter. Auch zu viele Tiere können zu einem Verbot führen.

Die Größe des Tieres ist aber nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium. Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn ist auch die Haltung einer Dogge zulässig (Az.: 51 C 112/19). Auch ein generelles Verbot von Tieren im Mietvertrag ist laut Haus & Grund Hessen unwirksam.

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