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Mietrecht: Fehlen von Rauchmelder kann Minderungsgrund sein


Mietrecht
Mietminderung bei fehlendem Rauchmelder

dpa-tmn, t-online, dpa tmn

Aktualisiert am 16.02.2010Lesedauer: 1 Min.
In Neubauten sind Rauchmelder häufig bereits gesetzlich vorgeschrieben (Vergrößern des BildesIn Neubauten sind Rauchmelder häufig bereits gesetzlich vorgeschrieben ( (Quelle: dpa))
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Immer mehr Bundesländer machen Rauchmelder in der Wohnung zur Pflicht. Vor allem bei Neubauten sind die kleinen Lebensretter mittlerweile ein Muss. Und so haben in vielen Wohnungen bereits einen Anspruch auf dieses Ausstattungsmerkmal. Installiert der Vermieter dann den Rauchmelder nicht, könne der Mieter seine Miete kürzen, so der Deutsche Mieterbund. Allerdings gebe es zu diesem Recht noch keinerlei Rechtsprechung. Denn die verpflichtende Installation eine Rauchmelders ist noch nicht in jedem Bundesland Gesetz.

Rechtslage je nach Bundesland verschieden

Bislang sind Rauchmelder vor allem in Neubauten vorgeschrieben. Je nach Bundesland gibt es allerdings gesetzliche Unterschiede. Ist der Rauchmelder allerdings Pflicht, darf der Mieter beim Anmieten einer Wohnungen erwarten, dass der Vermieter bei Übergabe der Mietsache alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten hat. Demzufolge hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Neubauwohnung mit Rauchmeldern ausrüstet. Tut er dies nicht, kann der Mieter die Miete mindern

Übergangsfristen bei älteren Gebäuden

In bereits bestehenden Wohnungen laufen derzeit Übergangsfristen. In Hamburg und Schleswig-Holstein enden sie beispielsweise Ende dieses Jahres, in den übrigen Bundesländern erst später. Ausgenommen davon ist Mecklenburg-Vorpommern, hier schreibt das Gesetz Rauchmelder auch für den Wohnungsbestand vor.

Rauchmelder können Leben retten

Auch da, wo es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, rät der Mieterbund zur Ausrüstung von Wohnungen mit Rauchmeldern. Die Geräte kosten den Angaben nach etwa zehn Euro und könnten problemlos selbst installiert werden.

Ratgeber: Miete kürzen

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