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Mietrecht: Mietminderung bei abblätternder Farbe


Mieter
Mietminderung bei abblätternder Farbe

t-online, dpa-tmn, dpa-tmn

Aktualisiert am 08.08.2011Lesedauer: 1 Min.
Blättert die Farbe ab, können Mieter mitunter die Miete mindernVergrößern des BildesBlättert die Farbe ab, können Mieter mitunter die Miete mindern (Quelle: imago)
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Blättert Farbe von Balkondecken oder Hobbyraumwänden ab, ist das ein Mangel. Die Miete dürfe daher gemindert werden, entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg, wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" vom Eigentümerverband Haus & Grund berichtet (Heft 14/2011). Leicht abgeplatzte Farbe an Fenstern müssen Mieter hingegen hinnehmen (Az.: 4 C 52/11).

Mietminderung wegen Mängeln

In dem Fall war am Balkon der Mieterin auf mehreren Quadratmetern die Farbe abgeplatzt. Auch im Hobbyraum blätterte die Farbe an der Wand nach einem Wasserschaden großflächig ab. Zudem klemmte dort das Fenster. An den Fenstern waren nach einem Austausch der Fensterscheiben ebenfalls Farbabplatzungen zu erkennen.

Die Richter sprachen der Mieterin wegen den Mängeln auf dem Balkon und im Hobbyraum eine Mietminderung zu. Allerdings wurde sie begrenzt: Für die fehlende Farbe auf dem Balkon dürfe die Miete um zwei Prozent gemindert werden. Für die Mängel im Hobbyraum gewährten die Richter 50 Prozent. Allerdings beziehe sich diese Minderung nur auf die gesondert ausgewiesene Miete für den Raum und nicht auf die Gesamtmiete. Die Farbabplatzungen an den Fenstern waren aus Sicht des Gerichts optische Beeinträchtigungen unterhalb der Bagatellgrenze.

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