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Mietrecht: Vermieter kann Mieter wegen übler Nachrede fristlos kündigen


Mieter
Üble Nachrede: Vermieter kann Mieter fristlos kündigen

t-online, dpa-tmn, dpa-tmn, t-online.de

Aktualisiert am 01.02.2012Lesedauer: 1 Min.
Verleumdung des Vermieters kann zur Kündigung führenVergrößern des BildesVerleumdung des Vermieters kann zur Kündigung führen (Quelle: dpa-bilder)
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Der Mieter hat viele Rechte und der Vermieter viele Pflichten? Kündigung geht nur schwer? Nicht, wenn sich der Mieter im Ton vergreift und gegen den Vermieter hetzt. Damit riskiert man eine fristlose Kündigung.

Üble Nachrede könne für den Vermieter ein Grund sein, das Mietverhältnis fristlos zu beenden, befand das Landgericht Potsdam (Az.: 4 S 193/10), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 1/2012) des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet.

Mieterin schwärzte den Vermieter an

In dem Fall hatte sich die Mieterin eines Einfamilienhauses mit ihrem Vermieter über die Nutzbarkeit des Gartens gestritten. Im Zuge dieser Auseinandersetzung äußerte sie sich unangemessen über ihren Vermieter, der sie daraufhin abmahnte. Nachdem die Frau ihren Vermieter dann noch bei dessen Bank angeschwärzt hatte, kündigte er den Mietvertrag fristlos.

Die Richter am Landgericht bestätigten das Räumungsurteil der vorhergehenden Instanz. Denn die Mieterin habe ihren Vermieter grundlos und ohne nähere Gewissheit über dessen Vermögenslage bei seiner Bank in Verruf bringen wollen. Der Anlass - der Streit über den Garten - sei kein nachvollziehbarer Rechtfertigungsgrund.

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