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München: Wohnung ist zu klein – Familie muss ausziehen


Münchner Gerichtsurteil
Wohnung zu klein – Familie muss ausziehen

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 11.12.2017Lesedauer: 2 Min.
Wohnungen für Familien dürfen nicht beliebig klein sein.Vergrößern des BildesWohnungen für Familien dürfen nicht beliebig klein sein. (Quelle: Symbolbild/dpa-bilder)
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Zwei Erwachsene und zwei Kinder auf nicht einmal 26 Quadratmetern - das geht gar nicht, hat das Amtsgericht München geurteilt (Az.: 415 C 3152/15). Die Familie muss jetzt ausziehen, denn das Urteil ist rechtskräftig. Immerhin hat sie aber für die Suche nach einer neuen Wohnung eine großzügige Frist bekommen.

Ein Mann hatte im Jahr 2011 die Ein-Zimmer-Wohnung mit Küchenzeile, Bad und Kellerabteil im Münchner Süden gemietet. Dort lebte er mit seiner Ehefrau und den zwei gemeinsamen Kindern, die 2010 und 2013 geboren wurden.

Der Mietvertrag für die warm 350 Euro teure Wohnung in Obersendling enthielt aber die Klausel, dass der Mieter "aufgrund der geringen Größe der Wohnung" nicht berechtigt sei, andere Personen als den Ehepartner bei sich wohnen zu lassen.

Die Hausverwaltung forderte den Mieter deswegen 2014 erstmals auf, "die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen zu reduzieren". Als er darauf nicht reagierte, gab es die Kündigung vom Vermieter - und schließlich eine Räumungsklage.

Fläche um mehr als die Hälfte zu klein

Das Amtsgericht München gab dem Vermieter nun Recht, gewährte der Familie aber eine Räumungsfrist von fünf Monaten. Die Wohnung sei überbelegt, auch wenn die eigenen Kinder der Grund dafür seien, so das Urteil. Als Richtwert gelte, dass Familien in Wohnungen leben müssten, in denen im Schnitt auf jedes Familienmitglied zehn Quadratmeter kommen. Im vorliegenden Fall waren es aber nur vier Quadratmeter, denn der Wohnraum (zu unterscheiden von der Wohnfläche) war nur 16 Quadratmeter groß.

Der Mieter dürfe zwar grundsätzlich seinen Partner und seine Kinder in die Wohnung aufnehmen. Doch dürfe dadurch keine Überbelegung entstehen. Da der Beklagte jedoch bereits mit Frau und Kind in die 25,88 Quadratmeter große Wohnung eingezogen sei, habe von Anfang an eine Überbelegung bestanden, die sich durch die Geburt des zweiten Kindes noch erhöhte.

Für Erwachsene müssen laut der erwähnten Faustregel übrigens jeweils 12 Quadratmeter Wohnraum vorhanden sein, ebenso für jeweils zwei Kinder bis zum 13. Lebensjahr - oder eben im Durchschnitt zehn Quadratmeter pro Person. Somit muss sich die Familie jetzt eine Wohnung suchen, die nach Abzug der Flächen für Bad und Flur mindestens 36 bis 40 Quadratmeter Raum bietet.

Mieterverein kritisiert Urteil

"Wir halten dieses Urteil für sehr fragwürdig", sagte eine Sprecherin des Münchner Mietervereins. "Für eine Kündigung des Vermieters wegen Überbelegung muss die Mietsache gefährdet sein. Wie eine solche Gefährdung wegen zwei kleiner Kinder aussehen soll, ist nicht nachvollziehbar."

Der Fall zeige einmal mehr, wie groß die Wohnungsnot in München sei. "Mieter wohnen sicher nicht freiwillig mit zwei Kindern auf 25,88 Quadratmetern. Wenn die Familie eine bezahlbare Alternative gehabt hätte, wäre sie sicher gerne umgezogen."

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