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Hartz IV im Wohnmobil: Kosten werden ersetzt


Arbeitslosigkeit
Hartz IV im Wohnmobil: Kosten werden ersetzt

afp, t-online, AFP

Aktualisiert am 18.06.2010Lesedauer: 1 Min.
Auch ein Wohnmobil kann eine Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger seinVergrößern des BildesAuch ein Wohnmobil kann eine Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger sein (Quelle: imago)
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Hartz-IV-Empfänger dürfen auch in einem Wohnmobil leben. Die zuständigen Arbeitsgemeinschaften (Arge) müssen die notwendigen Kosten in angemessener Höhe erstatten. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Der Wohnmobilbesitzer bekommt unter anderem Geld für Steuern und Versicherung des Fahrzeugs, nicht aber für den Kraftstoff. (Az.: B 14 AS 79/09 R)

Der 55-jährige Kläger lebte 2005 und 2006 allein in seinem 20 Jahre alten Wohnmobil in Kaiserslautern. Von der örtlichen Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaft forderte er neben der normalen Regelleistung monatlich 250 Euro Unterkunftskosten, um auch Steuern, Kfz-Versicherung, Pflege und Wartung finanzieren zu können.

Wohnmobil gilt als Unterkunft

Vor dem BSG hatte er zumindest teilweise Erfolg. Auch ein Wohnmobil könne eine Unterkunft sein, urteilten die Kasseler Richter. Daher müsse die Arbeitsgemeinschaft die Kosten insoweit tragen, als sie zu Wohnzwecken erforderlich seien. Dazu gehörten die Kfz-Steuer und die Kfz-Versicherung als zwingende Abgaben sowie eventuell notwendige Reparaturen, nicht aber der Kraftstoff und die Pflege des Fahrzeugs. Dass es eine Ordnungswidrigkeit sei, abseits offizieller Stellplätze in einem Wohnmobil zu leben, sei allein Sache der Ordnungsbehörden und spiele bei den Hartz-IV-Ansprüchen keine Rolle.

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