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Vorausleistungen - Wenn Eltern nicht zahlen wollen


Bildung
Vorausleistungen: Wenn Eltern nicht zahlen wollen

fo (CF)

Aktualisiert am 08.02.2012Lesedauer: 1 Min.
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BaföG ist keine Sozialleistung, die Sie einfach beim Sozialamt beantragen können. In der Regel handelt es sich um eine Vorausleistungen für Schüler und Studenten, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine aufbringen können. Die Leistung sorgt dafür, dass Sie sich um nichts Gedanken machen müssen und sich komplett aufs Studium konzentrieren können. Es kommt ab und zu vor, dass Eltern ihren Kindern keine Unterstützung zukommen lassen, was dann durch Bafög aufgeglichen wird.

Wenn die Eltern nicht zahlen: Vorausleistungen

Es gibt auch einen speziellen BAföG-Vorschuss, wenn Ihre Eltern nicht zahlen wollen. Normalerweise wird deren Einkommen überprüft, bevor eine Förderung genehmigt wird. Nur wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie kein Studium erlauben, gibt es das Geld vom Staat. Haben die Eltern genug Geld, bekommen Sie als Student keine Vorausleistungen. Der eigentliche Bedarf wird nur dem Einkommen der eigenen Eltern angerechnet. Wenn ihre Eltern nicht bezahlen möchten oder falsche Angaben bei den Vermögensverhältnissen machen, haben Sie trotzdem Anspruch auf BAföG.

Vorausleistungen richtig beantragen

Wenn Sie Vorausleistungen der Bafög beantragen möchten, sollten Sie zum Gespräch alle nötigen Unterlagen mitbringen und auch eine Bestätigung, dass die Eltern nicht bezahlen wollen. Sie bekommen vom Staat dann eine Unterstützung, die Ihnen beim Studium hilft. Sollte es zu Änderungen kommen, müssen Sie diese bekanntgeben. Wenn das BAföG-Amt erkennt, dass weitere Gelder fließen, müssen Sie ebenso mit einem Zahlungsstopp rechnen oder Sie müssen die kompletten Vorausleistungen sofort zurückzahlen. Wenn Sie eine Förderung beantragen, müssen Sie immer ehrlich sein. Alles wird überprüft, daher sollten Sie auf keinen Fall falsche Angaben machen, weil Sie sich dadurch wahrscheinlich nur selber disqualifizieren.

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