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BAföG - Wann schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein?


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BAföG: Wann schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein?

fk (CF)

Aktualisiert am 08.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Das Thema "BAföG-Betrug" kam in den vergangenen Jahren immer häufiger in die Presse. Schaltet sich in einem solchen Fall die Staatsanwaltschaft ein, wird es ungemütlich: Vor allem bei einem nachweislich vorsätzlichen Betrug droht die Strafanzeige und eventuell auch ein Gerichtsverfahren, welches mit einer Geld- und/oder Vorstrafe enden kann.

BAföG-Betrug fliegt immer häufiger auf

Im Wesentlichen bezeichnet der Begriff „BAföG-Betrug“ eine unrechtmäßige Erschleichung von Förderungsleistungen durch falsche Angaben beim Erstantrag sowie eventuell auch bei Folgeanträgen. Der klassische Fall: Der Antragssteller gibt falsche Informationen zu seinem Vermögen an. Im Jahr 2011 gilt für die Förderungsberechtigung ein Freibetrag von 5.200 Euro – wer mehr auf dem Konto hat, gehört dementsprechend nicht zur Zielgruppe oder muss mit einer eingeschränkten Förderung rechnen.

Da es in Deutschland de facto kein Bankgeheimnis gibt, ist verstecktes Vermögen heutzutage schnell ausfindig zu machen: Das BAföG-Amt kann Kontoguthaben über einen Datenabgleich der angemeldeten Zinserträge sowie Auskünfte des Bundeszentralamts für Steuern in Erfahrung bringen und einen Rückzahlungsbescheid erlassen. Im nächsten Schritt drohen den Betroffenen auch strafrechtliche Konsequenzen. (Wie viele Studenten nehmen BAföG in Anspruch?)

Handhabung variiert je nach Bundesland

Eine strafrechtliche Würdigung kommt besonders dann in Betracht, wenn die Falschangaben nachweislich vorsätzlich und ohne eine einleuchtende Erklärung begannen wurden. Im Zuge der ersten Rückfrage seitens des BAföG-Amtes können Sie sich zur Situation äußern, sollten aber zuvor unbedingt einen entsprechend versierten Rechtsbeistand konsultieren. Liegt eine dreiste, langfristige Leistungserschleichung vor, schaltet sich immer häufiger auch die Staatsanwaltschaft ein – schließlich handelt es sich hier um Betrug im Sinne des § 263 StGB. (Wie sind die Fristen für die BAföG-Rückzahlung geregelt?)

Ob und wann sich die Staatsanwaltschaft tatsächlich einschaltet, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt letztendlich auch von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Zuvor wird die betroffene Person von der Kripo vorgeladen, wo ein Abgleich der Personalien erfolgt – eine Aussage zur Sache muss an dieser Stelle wohlgemerkt nicht gemacht werden.

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