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Arbeitnehmerrechte: Was Schichtarbeiter beachten müssen


Wechsel aus Nachtschicht möglich
Diese Rechte haben Schichtarbeiter

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 26.11.2017Lesedauer: 3 Min.
Gleisarbeiter müssen auch in der Nacht Schienen ausbessernVergrößern des BildesGleisarbeiter müssen auch in der Nacht Schienen ausbessern (Quelle: imago / Gustavo Alabiso)
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Arbeiten, wenn andere schlafen – in den letzten Jahren ist die Zahl der Schichtarbeiter kontinuierlich gestiegen: 2015 waren es rund knapp neun Millionen – 2001 erst 4,8 Millionen, teilt das Statistische Bundesamt mit. Für die Schichtarbeit sieht das Arbeitsrecht strenge Regeln vor.

Zu den typischen Schichtarbeitern zählen Polizisten. Aber auch bei der Feuerwehr oder im Krankenhaus muss der Betrieb rund um die Uhr aufrechterhalten werden. Überdies arbeiten in der Gastronomie, im Handel oder im Transportwesen viele Menschen nachts.

Negative Folgen für die Gesundheit

Generell ist das Arbeiten gegen die innere Uhr auf Dauer nicht gesund. "Nacht- und Schichtarbeit ist fast immer mit negativen Folgen für die Gesundheit verbunden", sagt Frank Brenscheidt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Chronische Schlafstörungen und Magen-Darm-Beschwerden sind die häufigsten gesundheitlichen Probleme.

Gesetzliche Regelungen und der Betriebsrat sollen Arbeitnehmer vor zu großen Belastungen schützen. So müssen sich bei Schichtarbeit mindestens zwei Arbeitnehmer nach einem Plan ablösen. Grundsätzlich könne jeder Arbeitgeber dieses Modell einführen, solange er sich an die rechtlichen Vorgaben hält, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die maßgeblichen Klauseln zu finden, ist aber nicht leicht. Regelungen enthalten sowohl das Arbeitszeitgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen als auch die einzelnen Arbeitsverträge.

Elf Stunden Pause zwischen den Schichten

Für Schichtarbeiter gilt im Grundsatz nichts anderes als für andere Angestellte: Pro Tag dürfen sie im Schnitt maximal acht Stunden arbeiten. In Ausnahmefällen sind auch zehn Stunden täglich erlaubt. Außerdem muss zwischen den Schichten eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden liegen.

Wird häufiger gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, sollten Arbeitnehmer sich an den Betriebsrat wenden, rät Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Zwar sei bei einem Verstoß auch eine Klage denkbar. In der Praxis sei das aber nicht empfehlenswert, weil ein Gerichtsverfahren das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer belastet.

Mitspracherecht für Betriebsrat

Über den Betriebsrat können Arbeitnehmer auch Einfluss darauf nehmen, wie der Schichtdienst konkret aussieht. Zwar habe der Arbeitgeber grundsätzlich das Direktionsrecht und bestimme über die Gestaltung des Schichtdienstes. Doch der Betriebsrat habe hier ein Mitspracherecht, erläutert Oberthür (Paragraf 87 Betriebsverfassungsgesetz).

Der Hebel liegt im Arbeitszeitgesetz. Es bestimmt, dass bei der Dauer und Art der Schicht- und Nachtarbeit die "gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse" zu berücksichtigen sind. Was das bedeutet, weiß Arbeitsschutzexperte Brenscheidt.

Experten empfehlen Vorwärtswechsel

Es sollten möglichst wenige Nachtschichten aufeinander folgen – maximal drei. Außerdem werde Arbeitnehmern nach der letzten Nachtschicht eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden empfohlen. Studien zeigen außerdem, dass die Vorwärtsrotation im Schichtwechsel – also Früh-, Spät-, Nachtschicht – am wenigsten belastet, erklärt Brenscheidt. Der Betriebsrat kann sich für die Berücksichtigung dieser Erkenntnisse einsetzen.

Anspruch auf Untersuchung

Doch all das ändert nichts daran, dass Schicht- und vor allem Nachtarbeit eine große Belastung für Beschäftigte ist. Es ist auf Dauer ungesund, wenn man zu lange gegen den eigenen Biorhythmus arbeitet. Nachtarbeiter, die zwischen 23.00 und 6.00 Uhr im Einsatz sind, haben deshalb einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich alle drei Jahre ärztlich untersuchen zu lassen – auf Kosten des Arbeitgebers (Paragraf 6 Arbeitszeitgesetz). Ab einem Alter von 50 Jahren steht ihnen sogar eine jährliche Untersuchung zu. Diesen Anspruch sollten Arbeitnehmer unbedingt wahrnehmen, rät Brenscheidt.

Wird bei Nachtarbeitern eine Gesundheitsgefährdung durch ihre Tätigkeit festgestellt, haben sie sogar einen Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz (Paragraf 6 Arbeitszeitgesetz). Gleiches gilt für Alleinerziehende, die ein Kind unter 12 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen haben. Schwangere dürfen nach dem neuen Mutterschutzgesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, auf eigenen Wunsch und mit Genehmigung noch von 20.00 bis 22.00 Uhr arbeiten.

Schichtarbeit nicht vorschnell aufgeben

Vorschnell sollten Schichtmodelle übrigens nicht aufgegeben werden. Oft hat das zunächst negative Folgen. "Schichtarbeiter haben sich auf den bestehenden Rhythmus eingestellt und ihren Alltag danach gerichtet", erläutert Brenscheidt. Er empfiehlt deswegen, unbedingt einen Probelauf zu machen, bevor vollständig auf ein neues Schichtsystem umgestellt wird.

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