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Die duale Ausbildung: Der Berufsschulbesuch ist Pflicht


Duales System
Die duale Ausbildung: Der Berufsschulbesuch ist Pflicht

rb (TP)

11.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Im deutschsprachigen Bildungssystem ist die duale Ausbildung Pflicht. Auszubildende erlernen in der Berufsschule theoretische Grundlagen, die sie in der betrieblichen Tätigkeit umsetzen. Für die Unterstützung der Auszubildenden im Dualen System muss im Betrieb ein Mitarbeiter über die Ausbildereignungsprüfung verfügen. Erfahren Sie hier alles rund um das Thema duale Ausbildung!

In welcher Art von Betrieb die Ausbildung stattfindet, ist nicht ausschlaggebend. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Auszubildenden für den Berufsschulunterricht von der betrieblichen Arbeit freizustellen. Dieses Zusammenwirken von theoretischem und praktischem Unterricht, die sogenannte duale Ausbildung, wird bereits im Ausbildungsvertrag festgelegt.

Der Berufsschulunterricht ist Grundlage für die duale Ausbildung

Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt Kenntnisse, die weit über die betriebliche Arbeit hinausgehen. Fachspezifische Grundlagen für die unterschiedlichen Berufe finden in Fachklassen statt. Hier erfolgt die Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten, die berufsspezifisch sind.

Darüber hinaus hat das duale Bildungssystem mit dem Berufsschulunterricht die Aufgabe, Allgemeinwissen über die Arbeitswelt, die Unternehmensführung und viele weitere Fachgebiete für Sie als Auszubildenden transparenter zu machen. Zu den üblichen allgemeinen Fächern gehören unter anderem

  • Deutsch (einschließlich Kommunikationslehre)
  • Politik
  • Sport
  • Mathematik (kaufmännisches Rechnen)
  • Informatik.

Als Auszubildender im kaufmännischen Bereich erlernen Sie durch die duale Ausbildung auch die Grundkenntnisse des betrieblichen Rechnungswesens. Manche Berufsschulen erteilen darüber hinaus Unterricht in sozialen oder religiösen Fachbereichen.

Die duale Ausbildung – so funktioniert das im Betrieb

An einem oder zwei Tagen in der Woche ist der Auszubildende in der Berufsschule. An den anderen Tagen steht er dem Betrieb während der vereinbarten Geschäftszeiten als Arbeitskraft zur Verfügung. Die duale Ausbildung sieht vor, dass Sie während Ihrer Ausbildungszeit alle für den gewählten Beruf relevanten Abteilungen durchlaufen.

Der Ausbilder stellt einen Ausbildungsplan auf, der als Anlage Bestandteil Ihres Berufsausbildungsvertrages ist. Dabei berücksichtigt Ihr Ausbilder die Ausbildungsordnung für den von Ihnen gewählten Beruf. Haben Sie nach Ihrer dualen Ausbildung die Abschlussprüfung bestanden, erhalten Sie neben dem Zeugnis des Ausbildungsbetriebes das Berufsschulzeugnis sowie das Prüfungszeugnis beziehungsweise Ihren Gesellen- oder Facharbeiterbrief.

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