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Bundesrat verabschiedet diverse Gesetzesänderungen - unter anderem eine entschärfte Hartz-IV-Reform


Gesetzesänderungen
Bundesrat verabschiedet entschärfte Hartz-IV-Reform und mehr

Von dpa, afp, t-online
08.07.2016Lesedauer: 3 Min.
Bundesrat bringt Hartz IV-Reform auf den Weg - und weitere Gesetzesänderungen.Vergrößern des BildesBundesrat bringt Hartz IV-Reform auf den Weg - und weitere Gesetzesänderungen. (Quelle: dpa-bilder)
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Großkampftag im Bundesrat. Kurz vor der Sommerpause wurde am Freitag eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Unter anderem stimmte der Bundesrat den Rechtsvereinfachungen beim Arbeitslosengeld II zu, die der Bundestag Ende Juni beschlossen hatte.

Hartz-IV-Empfänger sollen künftig schneller und einfacher Klarheit über ihre Ansprüche erhalten. Die entschärfte Hartz IV-Reform soll die teils sehr komplexen Verfahrensvorschriften und Abläufe für die Mitarbeiter in den Jobcentern vereinfachen.

Bewilligung wird verlängert

Dies betrifft unter anderem die Verknüpfung mit Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Zudem wird die Kostenermittlung von Unterkunft und Heizung vereinfacht. Hartz-IV-Leistungen sollen künftig in der Regel für zwölf Monate statt nur für sechs Monate bewilligt werden.

Eine Änderung gibt es auch bei den Ein-Euro-Jobs: Bisher dürfen diese innerhalb von fünf Jahren nicht länger als 24 Monate zugewiesen werden. Künftig wird die Förderdauer auf 36 Monate verlängert.

Ökostrom-Reform und Smart-Meter ab 2017

Der Bundesrat machte auch den Weg frei für die Ökostrom-Reform: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird umgebaut. Von 2017 an müssen sich Anbieter in Ausschreibungen durchsetzen, um den Zuschlag für neue Ökostrom-Anlagen zu bekommen. Bislang gibt es für 20 Jahre garantierte feste Vergütungen.

Ab dem kommenden Jahr sollen große Stromkunden schrittweise intelligente Stromzähler einbauen, sogenannte Smart-Meter. Der Bundesrat gab grünes Licht für diese sogenannte Digitalisierung der Energiewende. Smart Meter sollen den Stromkunden Einsparpotenziale aufzeigen und vor allem dabei helfen, die stark schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu steuern.

Die Geräte sollen ab 2017 bei einem Stromverbrauch ab 10.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr eingebaut werden, ab 2020 bei einem Verbrauch ab 6000 kWh. Betroffen sind dann vor allem kleine Betriebe wie Bäckereien oder Restaurants. Bei Privathaushalten, die überwiegend einen geringeren Energieverbrauch haben, soll ab 2020 der Messstellen-Betreiber über einen Einbau entscheiden, bei Mietwohnungen der Vermieter.

Bundesrat trägt Fracking-Gesetz mit

Nach dem Bundestag billigte der Bundesrat zudem auch den Kompromiss der Koalition zum umstrittenen Fracking. Eine kommerzielle Förderung von Schiefergas per Fracking bleibt in Deutschland tabu. Die Länderkammer verzichtete auf Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Künftig gilt ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings, bei dem Gas aus tiefen Gesteinsschichten durch Einpressen von Flüssigkeiten gefördert wird. Zu wissenschaftlichen Zwecken darf es Probebohrungen geben, um die Folgen für die Natur zu erkunden - aber nur, wenn die betroffenen Bundesländer dem zustimmen.

Steuerschlupfloch wird gestopft

Bund und Länder stopfen zudem ein weiteres Steuerschluploch über umstrittene Dividenden-Geschäfte. Mit dem neuen Gesetz sollen rückwirkend zum 1. Januar 2016 sogenannte "Cum-Cum"-Gestaltungen verhindert werden. Über die Aktiengeschäfte konnten große Kunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden von deutschen Unternehmen umgehen.

Mit dem Reformgesetz wird grundsätzlich die Besteuerung von Investmentfonds und ihrer Anleger neu geregelt.

Kulturgutschutzgesetz gebilligt

Gegen teils massiven Protest von Künstlern, Sammlern und Händlern hat der Bundesrat auch das Gesetz zum Schutz von Kulturgütern in Deutschland gebilligt. Damit hat das wohl umstrittenste kulturpolitische Vorhaben dieser Legislaturperiode die letzte Hürde genommen.

Das Gesetz von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) verbietet die Ausfuhr von "national wertvollem Kulturgut" aus Deutschland. Zudem wird der illegale Handel mit Raubkunst aus Kriegs- und Krisengebieten erschwert.

Mehr Datenaustausch mit ausländischen Geheimdiensten

Zum Schutz vor Terroranschlägen kann der Verfassungsschutz künftig mehr Daten mit ausländischen Geheimdiensten austauschen. Der Bundesrat billigte das dazu vom Bundestag beschlossene Gesetz. Verschärft werden mit der Neuregelung auch die Regeln beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte für Mobiltelefone.

Das neue Gesetz soll es dem Bundesamt für Verfassungsschutz erlauben, für die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien einzurichten. So sollen grenzüberschreitend Bestrebungen oder Tätigkeiten erforscht werden, "die sich auf bestimmte Ereignisse oder Personenkreise beziehen", wie es in dem Gesetz heißt. Vorgesehen ist der Datenaustausch insbesondere mit EU- und Nato- Ländern.

Der Neuregelung zufolge sollen Käufer von Prepaid-Handys künftig einen Identitätsnachweis mit einem Lichtbild vorlegen müssen, der von den Anbietern zu verifizieren ist. Zwar müssen die Käufer auch bisher ihren Namen angeben, aber zuweilen geben sie einen falschen an.

Der dritte Teil der Neuregelung betrifft die Bundespolizei. Sie kann künftig ebenso wie das Bundeskriminalamt (BKA) verdeckte Ermittler nicht nur zur Strafverfolgung, sondern auch zur Gefahrenabwehr einsetzen. Damit soll den oft sehr stark abgeschotteten Schleuser-Banden das Handwerk gelegt werden.

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