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Mario Ohoven zum Solidaritätszuschlag: "Eine Strafsteuer für die Mitte"


Abschaffung des Solidaritätszuschlags
"Der Soli ist eine Strafsteuer für die Mitte"

MeinungEin Gastbeitrag von Mario Ohoven

Aktualisiert am 01.11.2019Lesedauer: 3 Min.
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Das durchgestrichene Wort "Solidaritätszuschlag" neben Mario Ohoven: Der Mittelstand hat von Anfang an die vollständige Abschaffung des Soli gefordert.Vergrößern des Bildes
Das durchgestrichene Wort "Solidaritätszuschlag" neben Mario Ohoven: Der Mittelstand hat von Anfang an die vollständige Abschaffung des Soli gefordert. (Quelle: Christian Ohde; Metodi Popow/imago-images-bilder)

Der Solidaritätszuschlag soll ab 2021 wegfallen – aber nicht für alle Zahler. Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, hat dem Bundestag dazu eine Verfassungsbeschwerde vorgelegt. Die drei Kernpunkte daraus stellt er in einem Gastbeitrag vor.

Als "eine große Entlastung für Arbeitnehmer, Selbstständige und Handwerker" lobt Bundesfinanzminister Olaf Scholz den geplanten Abbau des Solidaritätszuschlags (Soli) ab 2021. Das ist, zurückhaltend formuliert, nur die halbe Wahrheit. Es sollen zwar 90 Prozent der Zahler entlastet werden, aber die restlichen zehn Prozent bringen gut die Hälfte des Soli-Gesamtaufkommens von 19 Milliarden Euro (2018) auf.

Verfassungsbeschwerde des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft

Der Mittelstand hat von Anfang an die vollständige Abschaffung des Soli gefordert – für alle und sofort. In einer Anhörung am 4. November werde ich dazu vor Abgeordneten des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages ausführlich Stellung nehmen. Es sind vor allem drei Kernpunkte im Gesetzesentwurf der Bundesregierung, gegen die sich unsere Kritik richtet. In mindestens zwei Punkten halten wir den Entwurf sogar für verfassungswidrig.

Aus diesem Grund haben wir als erster Verband bereits jetzt eine Verfassungsbeschwerde vorgelegt. Die Bundestagsabgeordneten sollten sie sich genau anschauen, damit sie bei der entscheidenden Soli-Abstimmung im November nicht sehenden Auges einen Verfassungsbruch begehen. Ich fordere unsere Parlamentarier auf, ausschließlich ihrem Gewissen zu folgen. Das Mindeste wäre, dass sich genügend Abgeordnete finden, damit eine Normenkontrollklage eingereicht werden kann.

Kernpunkt eins: Zeit

Der Soli wurde 1991 als "Ergänzungsabgabe" eingeführt, um den Finanzbedarf der Wiedervereinigung zu decken. Von Ergänzung kann angesichts anhaltender Rekordsteuereinnahmen keine Rede mehr sein. Aus der befristeten Sonderabgabe ist längst de facto eine reguläre Steuer geworden. Da der Soli nicht zweckgebunden ist, ging 2018 ohnehin weniger als ein Viertel des Aufkommens in den Aufbau Ost. Deshalb ist es höchste Zeit, mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 auch den Soli abzuschaffen.

Kernpunkt zwei: Ungleichbehandlung

Die Verlängerung des Soli für zehn Prozent der Zahler (be)trifft im Wesentlichen Unternehmer und Selbstständige, aber auch gut verdienende Facharbeiter. Der Soli ist somit eine Strafsteuer für die Mitte. Kapitalgesellschaften sollen von der Soli-Teilabschaffung komplett ausgenommen werden, was wiederum kleine GmbHs und viele Start-ups benachteiligt. Die geplante, bewusste Schlechterstellung ganzer Steuerzahlergruppen verstößt klar gegen das Grundgesetz. Stutzig macht überdies, dass der Gesetzesentwurf von einem ersten Schritt der Soli-Rückführung spricht, ohne einen zweiten zu definieren.

Kernpunkt drei: Konjunktur

Vom Teil-Wegfall des Soli verspricht sich die Groko "eine wirksame Maßnahme zur Stärkung der Arbeitsanreize, Kaufkraft und Binnenkonjunktur". Die konjunkturelle Wirkung könnte umso größer sein, je mehr Mittelständler vollständig von der Sondersteuer befreit werden. Wir wissen aus einer Umfrage unter rund 1.000 BVMW-Mitgliedern, dass fast 90 Prozent die dadurch freiwerdenden Mittel in die Digitalisierung ihres Unternehmens investieren würden, rund 80 Prozent würden FuE-Projekte anstoßen. Und jeder zweite wäre bereit, die Einsparungen als Lohnerhöhung an seine Mitarbeiter weiterzugeben.

Wir halten insbesondere die Verlängerung des Sonderopfers Soli über das Jahresende 2019 hinaus und die Benachteiligung Hunderttausender Steuerzahler für eindeutig verfassungswidrig. Dagegen muss und wird sich der Mittelstand wehren. Sollte die Groko an dem geplanten Verfassungsbruch festhalten, werden wir unmittelbar nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes in Karlsruhe dagegen klagen.

Mario Ohoven ist deutscher Finanzvermittler und Anlageberater. Er ist seit 1998 Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft.

Die in Gastbeiträgen geäußerten Ansichten spiegeln die Meinung des Autors wider und entsprechen nicht notwendigerweise denen der t-online.de-Redaktion.

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