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Wirecard-Skandal: Die Finanzaufsicht muss für ihre Fehler geradestehen


Wirecard-Skandal
Die Finanzaufsicht muss für ihre Fehler geradestehen

  • Florian Schmidt
MeinungVon Florian Schmidt

Aktualisiert am 25.09.2020Lesedauer: 2 Min.
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Ein Schild weist zum Sitz der Finanzaufsicht Bafin in Bonn (Symbolbild): Muss die Kontrollinstanz künftig gegenüber Verbrauchern haften?Vergrößern des Bildes
Ein Schild weist zum Sitz der Finanzaufsicht Bafin in Bonn (Symbolbild): Muss die Kontrollinstanz künftig gegenüber Verbrauchern haften? (Quelle: Wolfgang Rattay/reuters)

Geht es nach dem Willen der Verbraucherschützer, sollen Anleger künftig auch die Finanzaufsicht verklagen können. Auch wenn diese Idee für die Wirecard-Geschädigten zu spät kommt – sie ist richtig.

Mit Wirecard-Aktien sind in diesem Jahr viele deutsche Anleger auf die Nase gefallen, inklusive Ex-Finanzminister Peer Steinbrück. Am Ende, als im Juni der Bilanzskandal aufflog, war es für die meisten fast unmöglich, ihre Anteile schnell genug zu verkaufen – so steil, so rasant stürzte der Kurs der Aktie ab.

Pech gehabt, könnte man sagen. Wer sich an die Börse wagt, muss mit Verlusten rechnen. Stimmt. Besonders gilt das für all jene, die nicht schlau genug waren, ihr Portfolio breit aufzustellen, die viel Geld allein auf Wirecard gesetzt haben, obwohl seit Jahren immer wieder Vorwürfe gegen das Unternehmen bekannt wurden.

Und doch ist das nur die halbe Wahrheit. Zur anderen Hälfte gehört eine staatliche Behörde, die in den Wirecard-Verwicklungen eine zentrale Rolle gespielt hat: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, hat, so scheint es heute, über Monate, vielleicht Jahre gepennt. Mehr noch, im entscheidenden Moment schlug sie sich sogar auf die Seite von Wirecard, verbot es, nach ersten negativen Schlagzeilen an der Börse auf fallende Kurse der Wirecard-Aktie zu spekulieren.

Der Ärger der Anleger ist verständlich

Das Signal, das bei Anlegern damit ankam, ist eindeutig: Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen. Es ist alles in bester Ordnung, darauf geben wir Brief und staatliches Behördensiegel.

Nicht wenige dürften sich – auch – darauf verlassen haben. Ein Bilanzskandal diesen Ausmaßes? In Deutschland? Einem Land, das sich wie kein zweites etwas einbildet auf staatliche Kontrolle? Unmöglich.

Groß ist deshalb der Ärger der Kleinanleger auf die Bafin. Zu recht ist ihr Vertrauen in die Behörde erschüttert. Nur verständlich ist es darum, dass viele gern auch die Bafin-Mitarbeiter, die in Teilen sogar selbst mit Wirecard-Aktien handelten, für ihre Fehler zur Rechenschaft ziehen wollen.

Haftpflicht könnte Vertrauen wieder aufbauen

Genau das aber ist nach geltendem Recht äußert schwierig. Umso wichtiger ist deshalb der Vorstoß, den jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (Vzbv) wagt: Künftig, so die Forderung des Vzbv, soll die Bafin, wie auch die Wirtschaftsprüfer, gegenüber den Verbrauchern haften, sofern sie ihrer Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist.

Selbst wenn es in der Praxis kaum dazu kommen sollte, weil es schwierig sein dürfte, der Behörde ein Versagen nachzuweisen – es ist richtig, dass die Finanzaufsicht und ihre Mitarbeiter wissen: Verletze ich meine Pflicht, arbeite ich zu schlampig, dann kann das teure Folgen haben.

Zwar kommt all das für die Wirecard-Geschädigten zu spät. Mit Blick nach vorn aber gilt: Nur so kann die Bafin das verloren gegangene Vertrauen in ihre Arbeit zurückgewinnen. Und das ist im Sinne aller staatlichen Behörden notwendiger denn je.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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