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Sonderkündigungsrecht: Das müssen Sie bei langfristigen Verträgen beachten


Sonderkündigung
So kommen Sie aus langfristigen Verträgen heraus

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 24.03.2023Lesedauer: 3 Min.
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Eine Frau trainiert mit Hanteln (Symbolbild): Um Fitnessstudio-Verträge vorzeitig kündigen zu dürfen, brauchen Sie einen guten Grund.Vergrößern des Bildes
Eine Frau trainiert mit Hanteln (Symbolbild): Um Fitnessstudio-Verträge vorzeitig kündigen zu dürfen, brauchen Sie einen guten Grund. (Quelle: Mike Harrington/getty-images-bilder)

Unter bestimmten Umständen haben Kunden das Recht, den Verträge fristlos zu kündigen. Was bei Strom, Gas, Baufinanzierungen, Mietverträgen und Fitnessstudios gilt.

Langfristige Verträge können Sie normalerweise nur kündigen, wenn Sie die ordentlichen Kündigungsfristen beachten. Es gibt aber Umstände, die es unzumutbar machen, den Vertrag so lange weiterlaufen zu lassen.

Ist das der Fall, greift das Sonderkündigungsrecht. Erfahren Sie hier, wann Sie davon Gebrauch machen dürfen und worauf Sie achten sollten.

Was bedeutet Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Vertrag zu beenden, ohne die ordentlichen Kündigungsfristen beachten zu müssen. Dafür muss entweder ein besonderes Ereignis vorliegen oder der Vertrag einseitig geändert worden sein.

  • Besonderes Ereignis: Das kann zum Beispiel ein Umzug sein, der Ihrem bisherigen Vertrag über den Internetanschluss die Grundlage entzieht, oder schwere Erkrankungen und Unfälle, die Sie sportuntauglich machen. Dann können Sie Ihren Vertrag mit dem Fitnessstudio vorzeitig beenden.
  • Einseitige Änderung: Darunter fallen etwa eine Erhöhung der Preise, der Miete oder der Prämien von Versicherungen. Auch die Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zählt dazu.

Sonderkündigungsrecht bei Strom- und Gasverträgen

Ein Recht auf Sonderkündigung haben Sie immer dann, wenn ein Energieversorger die Preise erhöht. In den vergangenen Monaten war das wegen der Energiekrise fast flächendeckend der Fall.

Gerade Strom- und Gasanbieter werben damit, den Wechsel für Sie zu übernehmen. Worauf Sie bei Sonderkündigungen allerdings achten sollten, lesen Sie im letzten Abschnitt.

Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen

Erhöht eine Versicherung die Beiträge oder ändert den Selbstbehalt, ohne Ihnen dafür mehr Leistung zu bieten, dürfen Sie den Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen. Auch wenn die Versicherung die Leistungen kürzt, dürfen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Das gilt auch, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder einführt.

Privat versicherte Angestellte können ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Dafür dürfen Sie aber nicht älter als 55 Jahre sein.

Sonderkündigungsrecht bei Baufinanzierungen

Läuft Ihr Immobilienkredit seit mindestens zehn Jahren, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB Gebrauch machen. Damit lösen Sie das Darlehen vorzeitig ab, ohne dass Ihre Bank dafür eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen darf. Das heißt, Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Eine Sonderkündigung der Baufinanzierung kann sich lohnen, wenn Sie inzwischen bei einer anderen Bank günstigere Zinsen bekommen (Umschuldung). Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Lesen Sie hier, wie viel Geld Sie auf diese Weise sparen können.

Gut zu wissen: Andersherum können Bausparkassen einen Bausparvertrag kündigen, wenn der Bausparer das Darlehen mehr als zehn Jahre nach der Zuteilungsreife nicht genutzt hat (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Sonderkündigungsrecht bei Fitnessstudioverträgen

Viele hätten es gerne, aber ein Umzug räumt Ihnen noch kein Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag mit dem Fitnessstudio ein. Zieht hingegen das Fitnessstudio um und verlängert sich dadurch Ihr Weg dorthin, dürfen Sie vorzeitig kündigen.

Gleiches gilt, wenn Sie keinen Sport mehr machen dürfen, etwa wegen eines Unfalls oder einer ernsthaften Erkrankung. Allerdings muss Ihnen ein Arzt diese Sportuntauglichkeit attestieren. Auch eine Schwangerschaft kann Grund für ein Sonderkündigungsrecht sein.

Sonderkündigungsrecht bei Mietverträgen

  • Verlangt Ihr Vermieter mehr Geld – etwa nach einer Modernisierung, haben Sie zwei Monate, um zu überlegen, ob Sie trotzdem in der Wohnung bleiben wollen. Ist das nicht der Fall, können Sie mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Die angekündigte Mieterhöhung betrifft Sie bis zum Auszug dann nicht mehr.
  • Möchten Sie Ihre Wohnung untervermieten, bekommen dafür aber nicht die Zustimmung Ihres Vermieters, dürfen Sie ebenfalls außerordentlich kündigen. Vorausgesetzt der Vermieter hat keinen ausreichenden Grund für die Ablehnung.
  • Auch Modernisierungsmaßnahmen geben Ihnen das Recht, Ihren Mietvertrag vorzeitig zu beenden. Im Todesfall des Mieters haben die Erben ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht – innerhalb eines Monats nach dem Tod und mit einer Frist von drei Monaten.

Sonderkündigungsrecht bei Telekommunikationsverträgen

Erhöht Ihr Anbieter die Preise, dürfen Sie außerordentlich und neuerdings fristlos kündigen. Gleiches gilt, wenn Sie umziehen und Ihr bisheriger Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung an Ihrem neuen Wohnort nicht anbietet. Sie können dann mit einer einmonatigen Frist den Vertrag vorzeitig beenden.

Das gilt auch in Fällen, wenn mehrere Menschen zusammenziehen und nur noch einen Anschluss benötigen. Die nicht notwendigen Internetanschlüsse lassen sich dann ebenfalls mit einmonatiger Frist kündigen.

Wie formuliere ich die Sonderkündigung?

Da es viele Gründe für eine Sonderkündigung gibt, gibt es kein Musterschreiben, das Sie für jeden Fall gleichermaßen nutzen können. Grundsätzlich sollten Sie im Betreff erwähnen, dass es sich um eine Sonderkündigung handelt. Auch den Grund können Sie dort bereits nennen. Eine detailliertere Beschreibung folgt dann im Fließtext.

Beispielhaft könnte ein Kündigungsschreiben aufgrund einer Preiserhöhung so lauten:

Sonderkündigung wegen Preiserhöhung

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der von Ihnen im Schreiben vom x angekündigten Preiserhöhung zum x mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige meinen Vertrag außerordentlich. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des nächstmöglichen Beendigungszeitpunkts zu.

Mit freundlichen Grüßen

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztip
  • Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands
  • § 20 EnWG
  • Gespräch mit Sabine Lund
  • Gespräch mit Bundesnetzagentur-Sprecher Michael Reifenberg
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