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Waisenrente: Wie lange sie gezahlt wird | Voraussetzungen


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Verlust der Eltern
Waisenrente: Dauer und Höhe der Auszahlung

t-online, Daniela Hast

05.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung der Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.Vergrößern des BildesGrundsätzlich erfolgt die Auszahlung der Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. (Quelle: kieferpix/Getty Images)
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Wenn Eltern sterben, entsteht eine große Lücke im Leben der Kinder – leider oft auch finanziell. Was Sie über die Waisen- und Halbwaisenrente wissen sollten.

Der Tod eines oder gar beider Elternteile bedeutet einen großen Verlust für Kinder – emotional, aber auch finanziell. Insbesondere, wenn die Kinder noch im heranwachsenden Alter sind, stellt sich die Frage der Absicherung. Dafür gibt es in Deutschland die Regelung der Waisen- beziehungsweise Halbwaisenrente.

Wer hat Anspruch auf Waisenrente?

Waisenrente oder Rente wegen Todes, wie sie offiziell heißt, wird an minderjährige Kinder gezahlt, wenn beide Elternteile gestorben sind. Beim Verlust eines Elternteils besteht Anspruch auf die sogenannte Halbwaisenrente.

Das gilt nicht nur für leibliche Kinder. Auch Stief- und Adoptivkinder sowie Pflegekinder haben Anspruch auf eine Waisenrente. Außerdem Enkel und Geschwister, wenn diese im Haushalt des Verstorbenen leben.

Voraussetzung ist, dass der verstorbene Elternteil mindestens fünf Jahre lang in eine Rentenversicherung eingezahlt hat. Der Anspruch auf Waisenrente besteht auch weiterhin, wenn das Kind (also der Waise) adoptiert wird.

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – sprich: bis zum Beginn der Volljährigkeit. Sollte sich das Kind in einer Ausbildung oder einem Studium befinden – auch ein Freiwilliges Soziales Jahr zählt dazu – oder eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegen, wird die Waisenrente bis zum Ende der Ausbildung gezahlt.

Allerdings endet die Zahlung spätestens mit der Vollendung des 27. Lebensjahres. Ist das Kind noch minderjährig, erhält der Erziehungsberechtigte (also der noch vorhandene Elternteil oder der gesetzliche Vormund) das Geld, da es zur Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes dient.

Wie hoch ist die Waisenrente?

Der Rentenanspruch des verstorbenen Elternteils wird von der Rentenversicherung geprüft. Davon erhalten die Kinder 10 Prozent Halbwaisenrente oder 20 Prozent Waisenrente.

Den Antrag auf diese Rente müssen Sie jedoch selbstständig bei der Rentenversicherung des Verstorbenen stellen. Ist die Todesursache auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, wird die Waisenrente von der Unfallversicherung übernommen, dann sind es 20 Prozent des Jahresbruttos bei Halbwaisen- und 30 Prozent bei Vollwaisenrente.

Kinder von Beamten

Für hinterbliebene Kinder von Beamten gibt es ein paar Besonderheiten:

  • Das Waisengeld nennt sich dort Ruhegehalt.
  • Halbwaisen erhalten 12 Prozent des Ruhegehaltes, Vollwaisen 20 Prozent.
  • Hat der hinterbliebene Elternteil keinen Anspruch auf das sogenannte Witwengeld, wird die Vollwaisenrente ausgezahlt.

Weiterführende Informationen bietet die Webseite der Deutschen Rentenversicherung, für Kinder von Beamten der Beamtenbund DBB.

Verwendete Quellen
  • deutsche-rentenversicherung.de: "Waisenrente: Wann wird sie gezahlt, wann sie entfällt" (Stand: 02.05.2023)
  • vdk.de: "Voraussetzungen für die Waisenrente und die Halbwaisenrente" (Stand: 24.08.2023)
  • betanet.de "Waisenrente" (Stand: 27.06.2023)
  • dbb.de: "Hinterbliebenenversorgung" (Stand: 24.08.2023)
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