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Beerdigungskosten steuerlich absetzen: Was Sie bei der Steuererklärung angeben


Außergewöhnliche Belastung
Beerdigungskosten steuerlich absetzen: Das ist möglich

t-online, Jessica Jantz

Aktualisiert am 11.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Beerdigungskosten können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen.Vergrößern des BildesBeerdigungskosten können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. (Quelle: Michael Bihlmayer/imago images)
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Bestattungen sind teuer und stellen Angehörige vor Herausforderungen. Reichen die Vermögenswerte des Nachlasses nicht aus, sind einige Beerdigungskosten steuerlich absetzbar.

Als nächster Angehöriger tragen Sie die Kosten für die Beerdigung eines Familienmitglieds. Deckt der Nachlass die Kosten, entfällt die steuerliche Absetzbarkeit. Aber falls es nichts zu erben gibt oder das Erbe überschuldet ist, setzen Sie die Ausgaben besser als außergewöhnliche Belastung ab.

Diese Beerdigungskosten sind von der Steuer absetzbar

Sie tragen die Kosten einer Beerdigung, wenn Sie rechtlich gesehen der nächste Angehörige sind. Bei Empfängern von Sozialleistungen ist eine Kostenübernahme durch den Staat möglich. Oder machen Sie alternativ nachfolgende Positionen bei der nächsten Steuererklärung geltend:

  • Kosten für Grabstein und Kreuz
  • Städtische Gebühren für das Grab
  • Kosten für Bestattungsunternehmen, Sarg/Urne und Totenbekleidung
  • Grabschmuck und Traueranzeigen

Je nach Einkommen legt das Finanzamt eine "zumutbare Eigenbelastung" fest. Bis zu dieser Höhe tragen Sie die Beerdigungskosten selbst.

Finanzamt erkennt Beerdigungskosten nur bis zu einer Höchstgrenze an

Verzichten Sie darauf, Kosten in unbegrenzter Höhe beim Finanzamt anzugeben. Obwohl es keinen pauschalen Satz gibt, erkennen die Behörden nur angemessene Kosten an. Ein guter Schnittwert sind Bestattungskosten von maximal 7.500 Euro.

Nicht absetzbare Bestattungskosten – diese Kosten fallen Ihnen zur Last

Übernehmen Sie die Kosten für eine Beerdigung freiwillig, ohne dass ein sittlicher oder juristischer Grund vorliegt, erkennt das Finanzamt keine außergewöhnliche Belastung an. Folgende Punkte reduzieren die Absetzbarkeit oder sind ausgeschlossen:

  • Der durch das Erbe abgedeckte Kostenteil ist keine außergewöhnliche Belastung.
  • Luxusausgaben erkennt der Fiskus nicht an.
  • Abgedeckte Leistungen durch eine Sterbegeldversicherung sind nicht absetzbar.
  • Grabpflegeleistungen durch einen Fachbetrieb erfahren keinen steuerlichen Vorteil.
  • Kosten für Trauerkleidung, Bewirtung und Fahrtkosten sind Eigenleistungen.

Stehen Ihnen Kostenbeteiligungen zu (Sterbeversicherung) oder reicht die Erbschaft teilweise zur Deckung der Kosten, reduziert sich die Gesamtbelastung. Steuerlich zählt nur, wie viel Sie tatsächlich zahlen. Erben Sie 5.000 Euro und bezahlen 10.000 Euro Bestattungsgebühren, sind nur die übrigen 5.000 Euro von der Steuer absetzbar. Von dieser Summe sind Beträge abzuziehen, die als Eigenleistung gelten.

Verwendete Quellen
  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe: "Kann ich Beerdigungskosten absetzen?" (Stand: 27.04.2023)
  • Eigene Recherche
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