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Teilverkauf: Verbraucherschützer warnen vor diesen Risiken


Unseriöse Angebote
Verbraucherschützer mahnen zur Vorsicht vor Teilverkauf

Von t-online, cho

07.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Böse Überraschung (Symbolbild): Teilverkauf-Modelle richten sich meist an ältere Immobilienbesitzer.Vergrößern des BildesBöse Überraschung (Symbolbild): Teilverkauf-Modelle richten sich meist an ältere Immobilienbesitzer. (Quelle: Liubomyr Vorona/Getty Images)
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Ein Teilverkauf erlaubt es Ihnen, einen Teil Ihres Hauses zu verkaufen und trotzdem darin wohnen zu bleiben. Klingt verlockend. Doch es gibt Risiken.

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt Besitzer einer Immobilie vor einigen Anbietern von Teilverkauf-Modellen. Aus Sicht der Verbraucherschützer halten die Produkte häufig nicht das, was die Werbung verspricht. Es sei daher ratsam, sich nach alternativen Modellen umzuschauen – etwa spezielle Hypothekendarlehen von Banken für ältere Menschen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte jüngst auf die Risiken des Teilverkaufs hingewiesen.

"Der versprochene Erlös des Teilverkaufs klingt oft verlockend, allerdings bemessen sich daran das monatliche Nutzungsentgelt, der Mindesterlös sowie sämtliche Gebühren beim Gesamtverkauf. Je höher also der Verkaufserlös, desto höher auch die Kosten und Gebühren", so Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Was ist Teilverkauf?

Beim Teilverkauf veräußern die Besitzer lediglich einen ideellen Anteil zwischen 10 und 50 Prozent an ihrer Immobilie. Der Käufer ist in der Regel eine Kapitalgesellschaft. Der bisherige Eigentümer bleibt alleiniger Nutzer der gesamten Immobilie und zahlt ein Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil. Für die Selbstnutzung wird ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, zumeist jedoch nur im 2. Rang. Dadurch kann es später gefährdet sein. Am Ende einer zuvor vereinbarten Zeit werden entweder neue Konditionen ausgehandelt oder die Immobilie insgesamt verkauft. Auch ein Rückkauf ist theoretisch möglich.

Nutzungsentgelt oft höher als Zinsen eines Darlehens

In der Regel sichern sich die Teilaufkäufer durch eine sogenannte Wertsicherungsklausel ab. Hinter dieser Klausel verbirgt sich ein bestimmter Prozentsatz des Teilkaufbetrags, den sich der Teilkäufer beim Verkauf der Gesamtimmobilie zusätzlich sichert. Dadurch erhält der Teilkäufer immer mindestens seinen damaligen Kaufpreis plus X Prozent. Unabhängig davon, ob die Immobilie im Wert gestiegen ist oder nicht. Üblich sind Wertsicherungsklauseln um die 17 Prozent.

Die Verbraucherschützer warnen zudem vor dem häufig sehr hohen Nutzungsentgelt. "Das monatliche Entgelt ist in der Regel höher als die Zinsen eines Darlehens, ein Teilverkauf ist unterm Strich also meist teurer", so Krolzik. "Bei einem Nutzungsentgelt von beispielsweise fünf Prozent des Teilkaufpreises pro Jahr wird der eingenommene Teilkaufpreis in zwanzig Jahren komplett aufgezehrt. Wird ein Teil des Verkaufserlöses noch für andere Dinge ausgegeben, ist sogar schon früher Schluss."

Im schlimmsten Fall droht Auszug

Wer das monatliche Nutzungsentgelt nicht mehr zahlen könne, der muss unter Umständen seine Immobilie komplett verkaufen und im schlimmsten Fall sogar ausziehen. Werden über die Dauer der Nutzung Sanierungsmaßnahmen fällig, muss der Teilverkäufer dafür selbst aufkommen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg
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