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Strom- und Gaspreisbremse: Gesetzeslücke kostet Verbraucher hunderte Euro


Strom- und Gaspreisbremse
Wegen Gesetzeslücke entgeht manchen Verbrauchern Geld

Von t-online, cho

12.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Euroscheine auf einer Heizung (Symbolbild): Wegen einer Gesetzeslücke bei der Strom- und Gaspreisbremse gehen manche Verbraucher leer aus.Vergrößern des BildesEuroscheine auf einer Heizung (Symbolbild): Wegen einer Gesetzeslücke bei der Strom- und Gaspreisbremse gehen manche Verbraucher leer aus. (Quelle: IMAGO/Robert Schmiegelt)
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Eigentlich sollten die Preisbremsen Verbraucher rückwirkend entlasten. Doch nicht jeder bekommt das versprochene Geld. Schuld ist eine Gesetzeslücke.

Bei den Strom- und Gaspreisbremsen fallen offenbar viele Haushalte durchs Raster. Wer kurz vor oder am 1. März zu einem günstigeren Anbieter gewechselt ist, hat seinen Anspruch auf den rückwirkenden Rabatt für Januar und Februar verloren. Das bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium dem Verbraucherportal "Finanztip".

"Einer Münchener Familie, die zum 1. März aus der Grundversorgung in einen Gastarif knapp unterhalb von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gewechselt ist, kostet diese Ungerechtigkeit über 200 Euro", rechnet Energie-Experte Benjamin Weigl von "Finanztip" vor. Obwohl ihnen im Januar und Februar noch hohe Kosten entstanden sind, gehen sie bei den Preisbremsen nun leer aus.

Haushalte werden um hunderte Euro gebracht

So bekommen etwa bei der Gaspreisbremse nur jene Verbraucher die Entlastung, die am 1. März mehr als 12 Cent pro kWh zahlen mussten. Preisbewusste Haushalte werden durch die Gesetzeslücke oft um hunderte Euro gebracht. Und von ihnen gibt es offenbar einige. "Finanztip" zufolge haben zahlreiche Verbraucher die Chance genutzt, vor oder zum 1. März zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Und es gibt noch eine weitere unglückliche Folge der Strom- und Gaspreisbremse: Wer pünktlich zum 1. März in einen teuren Vertrag gewechselt ist, profitiert nach den Recherchen des Portals unverhältnismäßig stark.

Um bis zu 500 Euro bessergestellt

Wer im Januar und Februar noch unter 12 Cent pro kWh fürs Gas bezahlte und zum Start der Preisbremse zum Beispiel in München in die Grundversorgung (20,89 Cent/kWh) wechselte, bekommt die volle Entlastung für Januar und Februar im März gutgeschrieben. Und das, obwohl der Preis in diesen Monaten noch unterhalb der Preisbremse lag.

Laut "Finanztip" können solche Haushalte um bis zu 500 Euro bessergestellt sein als preisbewusste Haushalte, die den umgekehrten Weg gegangen sind.

Über diese Auswirkungen bestand demnach auch in Fachkreisen bis vor kurzem noch Unklarheit. Energieanbieter hätten Nachfragen von Betroffenen zu diesem Thema abgewiegelt. "Dieses Durcheinander hätte mithilfe einer gesetzlichen Regelung vermieden werden können", sagt Energie-Experte Weigl.

Wechsel in günstigeren Tarif lohnt sich jetzt

Da mit dem 1. März der Stichtag mittlerweile verstrichen sei, ändere sich an der momentanen Empfehlung nichts: Ein Wechsel in einen günstigen Strom- oder Gastarif unterhalb der Preisbremse mache sich nun bezahlt. Da die Preise seit Jahresbeginn deutlich gesunken sind, lohne ein Preisvergleich.

Die Strom- und Gaspreisbremse soll Verbraucher im Jahr 2023 von den hohen Energiepreisen entlasten. Dabei gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs ein Preisdeckel. Er begrenzt den Preis pro kWh auf 12 Cent für Gas, 40 Cent für Strom und 9,5 Cent für Fernwärme.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung von Finanztip
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