t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberVerbraucher

Bürgergeld: Ausnahme erlaubt Weihnachtsgeld – doch das hat Folgen


Ausnahmefall
Wann auch Bürgergeld-Empfänger Weihnachtsgeld erhalten

Von t-online, cho

21.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Bedürftige Menschen vor einer Lebensmittelausgabe (Symbolbild): Weihnachtsgeld gibt es für Bürgergeld-Empfänger nur unter einer Bedingung.Vergrößern des BildesBedürftige Menschen vor einer Lebensmittelausgabe (Symbolbild): Weihnachtsgeld gibt es für Bürgergeld-Empfänger nur unter einer Bedingung. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Jeder zweite Deutsche bekommt Weihnachtsgeld. Empfänger von Bürgergeld hingegen gehen in aller Regel leer aus. Es gibt aber eine Ausnahme.

Zum Ende des Jahres darf sich etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande über ein Plus auf dem Lohnzettel freuen: Das Weihnachtsgeld ist da. Bis 2005 gab es mit der Weihnachtsbeihilfe sogar ein Pendant für Sozialhilfeempfänger. Inzwischen profitieren Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) aber nur noch unter einer Bedingung von Weihnachtsgeld.

Und zwar dann, wenn das Bürgergeld nicht die einzige Einnahmequelle ist, sondern sie damit ihr reguläres Arbeitnehmergehalt lediglich aufstocken. Zahlt ihr Arbeitgeber Weihnachtsgeld, kommt das auch ihnen zugute – allerdings gibt es einen Wermutstropfen.

Weihnachtsgeld und Bürgergeld: Das ist die Folge

Nach § 11 Absatz 3 SGB II werden einmalige Leistungen als Einkommen berücksichtigt. Das bedeutet, dass eine Sonderzahlung wie das Weihnachtsgeld den Anspruch auf Bürgergeld reduziert. Die Einnahmen werden dann im Monat nach der Auszahlung mit den Freibeträgen verrechnet.

Wer also als Aufstocker bereits Ende November Weihnachtsgeld erhalten hat, bekommt im Dezember in der Regel weniger Bürgergeld überwiesen. Lesen Sie hier, welche Freibeträge Sie beim Bürgergeld geltend machen können.

Arbeitgeber können grundsätzlich frei entscheiden, ob sie ihren Angestellten Weihnachtsgeld zahlen oder nicht. Geregelt ist das im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in betrieblichen Vereinbarungen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Sie darüber hinaus erfüllen müssen und wie hoch Weihnachtsgeld ausfällt.

Manche Städte bieten eigenes Weihnachtsgeld

Auch wenn es die Weihnachtsbeihilfe bundesweit längst nicht mehr gibt: Einige wenige Gemeinden bieten ihren Einwohnern eigene Auszahlungen zum Jahresende. Wie der "Merkur" berichtet, zahle zum Beispiel die bayerische Stadt Burghausen auf Antrag eine Art Weihnachtsgeld für Bürgergeld-Empfänger. "Die Weihnachtsbeihilfe sollen alle Menschen der Gemeinde, die in finanzieller Not sind, erhalten", heißt es.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website