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Rundfunkbeitrag (GEZ) verweigern: Diese Möglichkeiten gibt es


Rundfunkgebühren
GEZ-Beitrag verweigern oder vermeiden: Diese Möglichkeiten gibt es

t-online, Jana Lippmann

Aktualisiert am 08.02.2024Lesedauer: 2 Min.
1460339044Vergrößern des BildesWenn Sie GEZ-Zahlungen verweigern, drohen Ihnen Mahnungen. (Quelle: sturti/getty-images-bilder)
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In Deutschland ist der Rundfunkbeitrag für jeden Haushalt verpflichtend. Es gibt nur wenige Ausnahmen, um den Beitrag auf legalem Weg zu umgehen.

Der Rundfunkbeitrag, auch als GEZ-Gebühr bezeichnet, finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender, um die Unabhängigkeit der Medien zu gewährleisten. Pro Haushalt sind monatlich 18,36 Euro fällig, unabhängig von der Anzahl der Mitglieder in diesem Haushalt. Ebenso spielt es keine Rolle, ob Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen oder überhaupt ein Fernseher oder Radio vorhanden ist.

In diesen Fällen müssen Sie nicht zahlen

Zusammenziehen: Der Rundfunkbeitrag wird nur einmal pro Haushalt erhoben. Daher sparen Sie sich die Zahlung, wenn Sie zu einem Lebenspartner, Familienangehörigen oder in eine WG ziehen, welche die Gebühr bereits entrichten.

Besonderer wirtschaftlicher Härtefall: Beziehen Sie BAföG, Bürgergeld oder die Grundsicherung, besteht die Möglichkeit, sich von der Beitragspflicht zu befreien. Auch wenn Sie Anspruch auf eine dieser Leistungen haben, aber darauf verzichten, geht das. Stellen Sie dazu diesen Antrag und schicken Sie ihn mit den entsprechenden Nachweisen an den Beitragsservice. Als Härtefälle gelten jedoch keine Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld.

Zweitwohnung: Sind Haupt- und Nebenwohnsitz auf denselben Namen angemeldet, ist für die Zweitwohnung keine GEZ-Gebühr fällig. Verwenden Sie zum Beantragen dieses Formular auf der offiziellen Website des Rundfunkbeitrags.

In diesen Fällen ist eine Ermäßigung möglich

Die GEZ gewährt einen ermäßigten Beitrag bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Füllen Sie dafür den Antrag für Härtefälle aus. Möglich ist das aber nur für folgende Menschen:

  • Blinde und sehbehinderte Personen
  • Hörgeschädigte und Gehörlose
  • Taubblinde
  • Menschen mit einem Behindertengrad von mindestens 80 Prozent

Das passiert, wenn Sie die Zahlung verweigern

Vermutet die GEZ einen Nichtzahler, verschickt sie einen Fragebogen. Wenn Sie darauf nicht reagieren, folgen weitere Schreiben und schließlich ein Gebührenbescheid, da der Beitragsservice dann davon ausgeht, dass keine Gründe vorliegen, die eine Ermäßigung oder Befreiung rechtfertigen.

Falls Sie nicht zahlen, folgen im nächsten Schritt Mahnungen und anschließend ein Festsetzungsbescheid, welcher die ursprüngliche GEZ-Gebühr und zusätzlich Säumniszuschläge einfordert.

Reagieren Sie auf den Festsetzungsbescheid ebenfalls nicht, nutzt die GEZ Konten- und Lohnpfändungen und pfändet Lebensversicherungsansprüche oder Sozialleistungen. Gerichtsvollzieher suchen nach pfändbaren Gegenständen und unter Umständen kommen Parkkrallen zum Einsatz, um den Schuldner zum Bezahlen zu bewegen.

Zur Strafe ins Gefängnis

Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag länger als ein halbes Jahr nicht, begehen Sie laut Rundfunkstaatsvertrag eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro kommt dann auf Sie zu. Wenn Sie auf diesen Bescheid auch nicht reagieren, gibt es als letztes Mittel eine Erzwingungshaft von maximal drei Monaten.

Diese Erzwingungshaft ist in der Vergangenheit zwar schon vorgekommen, allerdings soll davon in Zukunft abgesehen werden, da man diese nicht als verhältnismäßig betrachtet.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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