t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberVersicherungenUnfallversicherung

Gliedertaxe: Unfallversicherung – so viel sind Ihre Körperteile wert


Unfallversicherung
Gliedertaxe: So viel sind Ihre Körperteile wert


Aktualisiert am 10.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Eine Frau hat Schmerzen im Oberarm: Wird ein Körperteil funktionsunfähig, gibt es Geld von der Unfallversicherung.Vergrößern des Bildes
Eine Frau hat Schmerzen im Oberarm: Wird ein Körperteil funktionsunfähig, gibt es Geld von der Unfallversicherung. (Quelle: Anut21ng/getty-images-bilder)

Wie viel genau eine Unfallversicherung zahlt, hängt unter anderem davon ab, welcher Körperteil verletzt wurde. Was Finger, Arme und Co. wert sind.

Auf den ersten Blick erscheint es als kurios: Für Unfallversicherungen ist nicht jeder Teil des menschlichen Körpers gleich viel wert. Entsprechend gibt es für bestimmte Verletzungen mehr Geld als für andere. Entscheidend dafür ist die sogenannte Gliedertaxe.

Mit ihr bestimmt ein Versicherer, wie hoch Ihre Invalidität ist, wenn ein gewisser Körperteil verloren geht oder nicht mehr funktionsfähig ist. Eine große Zehe bedeutet zum Beispiel fünf Prozent Invalidität, ein Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 Prozent. So steht es in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die einzelnen Versicherer können aber davon abweichen.

Laut GDV gelten folgende Invaliditätsgrade, wenn Sie ein Körperteil oder Sinnesorgan verlieren oder es vollständig funktionsunfähig ist:

  • Arm: 70 Prozent
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks: 65 Prozent
  • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks: 60 Prozent
  • Hand: 55 Prozent
  • Daumen: 20 Prozent
  • Zeigefinger: 10 Prozent
  • anderer Finger: 5 Prozent
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels: 70 Prozent
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels: 60 Prozent
  • Bein bis unterhalb des Knies: 50 Prozent
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels: 45 Prozent
  • Fuß: 40 Prozent
  • große Zehe: 5 Prozent
  • andere Zehe: 2 Prozent
  • Auge: 50 Prozent
  • Gehör auf einem Ohr: 30 Prozent
  • Geruchssinn: 10 Prozent
  • Geschmackssinn: 5 Prozent

Das gilt bei teilweisem Schaden

Haben Sie ein Körperteil oder ein Sinnesorgan nur zum Teil verloren oder ist es teilweise funktionsunfähig, wird der Invaliditätsgrad anteilig berechnet. Der GDV gibt dafür in seinen Musterbindungen ein Beispiel: "Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%)."

Sind bei einem Unfall andere Körperteile oder Sinnesorgane nachhaltig geschädigt worden, richtet sich der Grad der Invalidität danach, in welchem Umfang Ihre normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts.

Nicht nur Gliedertaxe entscheidend

Neben diesen Musterwerten der Gliedertaxe hängt der Betrag, den Ihre Unfallversicherung Ihnen im Schadensfall auszahlt, auch davon ab, wie hoch die Versicherungssumme ist. Zudem spielen die sogenannte Progression und der Progressionsverlauf eine Rolle.

Die Progression gibt an, um wie viel der Anbieter die Versicherungssumme je nach Fall erhöht. Beträgt sie 500, zahlt die Versicherung bis zum Fünffachen der vereinbarten Summe aus. Die Progressionskurve zeigt, wie sich dieser Wert abhängig von der Invalidität entwickelt.

Gut zu wissen

Damit Ihre Unfallverletzung überhaupt als Invalidität gilt, muss der körperliche oder geistige Schaden mindestens drei Jahre bestehen und keine Besserung zu erwarten sein. Liegt ihm kein Unfall, sondern eine Krankheit zugrunde, gibt es kein Geld.

Verwendete Quellen
  • gdv.de: "Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website