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Energiekrise: Robert Habeck darf Energiefirmen im Notfall enteignen


"Die Unsicherheit ist groß"
Habeck darf Energiefirmen im Notfall enteignen

Von dpa, mak

Aktualisiert am 25.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Robert Habeck: "Wir müssen uns daher darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt."Vergrößern des BildesRobert Habeck: "Wir müssen uns daher darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt." (Quelle: Christian Ditsch/imago-images-bilder)
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Robert Habeck trifft Vorkehrungen für den Extremfall: Bei einer Energiekrise darf der Bund im Zweifel auch Firmen enteignen – wenn es nötig werden sollte. Das hat das Kabinett nun beschlossen.

Das Bundeskabinett hat Gesetzesänderungen für den Fall einer Energiekrise beschlossen. Wie das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium am Montag in Berlin mitteilte, geschah dies in einem schriftlichen Umlaufverfahren.

Konkret geht es um eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes. Im Krisenfall sollen Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung des Staates gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das sah das Gesetz zwar bereits vor, die Möglichkeit soll aber nun klarer gefasst werden.

"Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass sich Lage zuspitzt"

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine habe zu einer angespannten Energiesituation geführt, erklärte Minister Robert Habeck (Grüne). "Die Preise sind hoch, die Unsicherheit groß, Risiken vorhanden. Wir müssen uns daher darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt."

Deshalb würden die Instrumente noch einmal deutlich nachgeschärft. "Damit können wir die Krisenvorsorge stärken und schnell und umfassend handeln. Es geht darum, alles zu tun, um die grundlegende Versorgung aufrechtzuerhalten."

Gesetz bekommt "Update"

Bund und Behörden sollen bei einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung weitreichende Handlungsmöglichkeiten zur Krisenbewältigung an die Hand bekommen und dann im Wege von Verordnungen nutzen können.

Das Energiesicherungsgesetz stamme ursprünglich den Zeiten der ersten Ölkrise in den 1970er Jahren und werde nun einem umfassenden "Update" unterzogen, so das Ministerium. Der Entwurf ist als sogenannte Formulierungshilfe beschlossen und soll in einem nächsten Schritt über die Fraktionen der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht werden.

Bereits Ende März hatte Habeck den sogenannten Notfallplan Gas aktiviert. Aktuell gilt noch die Frühwarnstufe. In der dritten Stufe, der Notfallstufe, kann der Bund direkt in den Markt eingreifen und entscheiden, wer noch wie viel Gas bekommt. Private Verbraucher sind aber besonders geschützt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
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