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Können auch Hausfrauen eine Riesterrente beantragen?


Riesterrente
Können auch Hausfrauen eine Riesterrente beantragen?

sk (CF)

Aktualisiert am 08.02.2012Lesedauer: 1 Min.
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Die Riesterrente ist eines der wirkungsvollsten Mittel der privaten Altersvorsorge. Zudem werden die Einzahlungen durch staatliche Zuschüsse gefördert. Dabei kommen die Förderungen der Riesterrente nicht nur Angestellten, sondern auch deren Ehepartnern zugute. Mit anderen Worten lassen sich auch Hausfrauen mitversichern, die so von einer zusätzlichen Riesterrente profitieren können. Hierbei handelt es sich um eine kostengünstige Form der Altersvorsorge, die auch ohne Geldverdienen funktioniert.

Auf diese Weise lässt sich die Altersvorsorge für Hausfrauen bewerkstelligen

Die Möglichkeiten der Altersvorsorge für Hausfrauen ist vielfältig. Letztlich kommen hier dieselben Produkte zum Zuge wie auch bei Beschäftigten oder Unternehmern, und so können private Renten ebenso wie Lebensversicherungen oder Fondssparpläne oder auch ein Immobilienkauf für mehr Sicherheit im Alter sorgen. Eine Besonderheit ist hierbei die Riesterrente für Hausfrauen, denn hierfür müssen keinerlei eigene Beiträge einbezahlt werden.

So funktioniert die Riesterrente für Hausfrauen

Damit Hausfrauen in den Genuss einer Riesterrente kommen können, muss lediglich ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Hierzu ist es jedoch zum einen erforderlich, dass der Ehepartner der Hausfrau in einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit beschäftigt ist und zudem einen eigenen Vertrag über eine Riesterrente abgeschlossen hat. Mütter mit zwei Kindern, die als Hausfrauen keiner Erwerbsarbeit nachgehen, können sich auf diese Weise bis zu 524 Euro jährlich für ihre private Altersvorsorge sichern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hausfrauen verheiratet sind und ihren ständigen Wohnsitz ebenso wie der Ehemann in Deutschland haben. Zudem dürfen beide Ehepartner nicht voneinander getrennt leben.

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