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Abstriche beim Kaskoschutz: Zu später Wechsel auf Winterreifen kann im Fiasko enden


Vielfältige Risiken
Zu später Wechsel auf Winterreifen kann im Fiasko enden

Von dpa, t-online
21.11.2014Lesedauer: 2 Min.
Ein Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen birgt nicht nur gesundheitliche RisikenVergrößern des BildesEin Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen birgt nicht nur gesundheitliche Risiken (Quelle: imago-images-bilder)
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Autofahrer, die nicht von einem plötzlich hereinbrechenden Winter überrascht werden wollen, sollten spätestens jetzt Winterreifen aufziehen lassen. Schließlich schreibt der Gesetzgeber den Wechsel auf die geeignete Bereifung für winterliche Straßenverhältnisse vor. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder. Weitaus gravierender sind aber die Folgen für die Kfz-Versicherung.

Tatsache ist, dass dann, wenn die Temperaturen plötzlich in Richtung null Grad tendieren, viele Autofahrer auf einmal auf Winterreifen umsatteln wollen. Gerade da herrscht in Werkstätten zumeist Hochkonjunktur, sodass man auf einen Termin nicht selten ein bis zwei Wochen warten muss. Cleverer ist es da, rechtzeitig zu handeln und schon jetzt zu wechseln.

Nur die Haftpflicht zahlt ohne Einschränkung

Umso wichtiger ist der Wechsel, weil es höchst riskant ist, bei Schneetreiben oder Glatteis mit Sommerreifen herumzufahren. Denn wer damit einen Unfall verursacht, verliert zwar nicht seinen Kfz-Haftpflichtschutz. Allerdings kann die Kaskoversicherung deutliche Abstriche bei der Regulierung von Schäden am eigenen Wagen vornehmen.

Hier geht es zum aktuellsten Winterreifen-Test des ADAC

Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Hätte der Unfallverursacher vor dem Start oder während der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind, könne die Versicherungsleistung der Kasko gekürzt werden.

Im schlimmsten Fall gibt es kein Geld

Im Extremfall droht sogar ein Verlust des kompletten Versicherungsschutzes für Schäden am eigenen Fahrzeug. Das hat damit zu tun, dass sich der Fahrer bei einem solchen Unfall grob fahrlässig verhalten hat. Und das berechtigt die Versicherung zur Kürzung oder Streichung der Versicherungsleistung.

Das hängt aber auch davon ab, welchen Tarif der Versicherte gewählt hat. Denn manche Versicherungen bieten Tarife, die sogar grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz einschließen. Diese Tarife sind aber auch in der Regel teurer als die Policen ohne eine derartige Klausel.

Pflicht zur Winterreifen seit 2010

Seit Dezember 2010 schreibt der Gesetzgeber in Deutschland bei Autos und motorisierten Zweirädern wintertaugliche Reifen für bestimmte Straßenverhältnisse vor: Winter- oder Ganzjahrespneus müssen laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte aufgezogen sein.

Der GDV rät dementsprechend, bis zum nächsten Frühjahr nur noch mit wintertauglichen Reifen zu fahren. Zumal gilt: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt 60 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Wer den Verkehr dadurch behindert oder andere gefährdet, dem droht sogar eine deutlich höhere Strafe.

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