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Smartphone | Geheime Handy-Ortung ist strafbar


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Geheime Handy-Ortung ist strafbar

Aktualisiert am 15.09.2021Lesedauer: 1 Min.
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Eine heimliche Ortung ist verboten und verstößt gegen Datenschutzrichtlienen. Wenn der Geortete nicht weiß, dass er von einer anderen Person überwacht wird, macht sich der Schnüffler strafbar. Es ist damit nicht zulässig auf dieses Weise seinem Freund oder seiner Freundin nachzuspionieren.

Die Handy-Ortung erfreut sich auch bei Unternehmen zunehmender Beliebtheit. Firmen mit eigenen Fahrzeugflotten, wie etwa eine Spedition, können über eine Handy-Ortung kontrollieren, wo sich die Mitarbeiter beziehungsweise ihre Handys ungefähr aufhalten. Die Mitarbeiter müssen jedoch damit einverstanden sein.

Um einem Missbrauch vorzubeugen, setzen auch alle legalen Ortungs-Dienste auf eine Absicherung. Der zu Ortende muss zuvor dem Dienst zustimmen. In den meisten Fällen geschieht dies über das Senden einer SMS an den Netzbetreiber. Wer das Handy eines Ahnungslosen entwendet und ohne dessen Wissen die entsprechende Zustimmung sendet, macht sich strafbar. Auch die heimliche Installation und Nutzung von Überwachungs-Software ist strafbar.

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