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Blitzschutz beim Einfamilienhaus Pflicht? Alle Infos zum Blitzableiter


Blitzschutz und Überspannungsschutz
Drohen Bußgelder, wenn der Blitzableiter fehlt?

t-online, dpa, rw

Aktualisiert am 16.08.2023Lesedauer: 4 Min.
Ein Blitz schlägt in einen Schornstein ein: Vorgeschrieben ist ein Blitzschutz bei Wohngebäuden nur dann, wenn das Haus höher als 20 Meter ist.Vergrößern des BildesEin Blitz schlägt in einen Schornstein ein: Vorgeschrieben ist ein Blitzschutz bei Wohngebäuden nur dann, wenn das Haus höher als 20 Meter ist. (Quelle: tbradford/getty-images-bilder)
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Ein Blitzableiter ist nicht für jeden Pflicht, auf alle Fälle aber sinnvoll. Nicht zuletzt im Versicherungsfall kann es entscheidend sein, ob ein Blitzschutz installiert wurde. Doch ein Blitzableiter allein genügt nicht.

Für einen wirkungsvollen Schutz Ihres Hauses benötigen Sie einen äußeren und einen inneren Blitzschutz. Der äußere Blitzschutz fängt den Blitz ein und leitet ihn in das Erdreich. Der innere Blitzschutz verhindert, dass es zu gefährlichen Spannungsunterschieden im Gebäude kommt – das könnte andernfalls zu Beschädigungen an elektrischen Geräten oder sogar zu Bränden führen.

Ist ein Blitzableiter an Häusern Pflicht?

Nicht in allen Bundesländern ist der Blitzableiter Pflicht. Ob Ihr Haus mit einem ausgestattet werden muss, erfahren Sie bei den Bauämtern Ihrer Kommune oder Gemeinde. In der entsprechenden Bauordnung steht, ob Sie für Ihren Neubau einen derartigen Blitzschutz benötigen. Denn für einige Gebäude, beispielsweise wenn sie besonders gefährdet sind, besteht eine Blitzschutz-Pflicht. Es muss also ein Blitzableiter und ein Überspannungsschutz installiert werden.

Heutzutage sind allerdings nicht mehr alle Häuser mit Blitzableitern ausgestattet. Auf ihn wird häufig verzichtet, wenn beispielsweise das Haus neben einem höheren Gebäude oder einem Stromleitungs- oder Sendemast steht. Da diese Bauten höher als das Haus sind, verringert sich das Risiko eines Blitzeinschlages in dem Einfamilienhaus daneben. Darüber hinaus muss der Blitzableiter rechtzeitig beim Bau des Hauses eingeplant und umgesetzt werden. Der Blitzableiter leitet die Spannung des Blitzes zur Erde. Er muss daher im Fundament verankert werden. Dies kann sehr aufwendig werden. Aus diesem Grund werden heutzutage viele Häuser nicht mehr mit Blitzableitern ausgestattet.

Die äußere Blitzschutzanlage – der Blitzableiter

Die äußere Blitzschutzanlage wird im Volksmund häufig auch vereinfacht als Blitzableiter bezeichnet. Es ist ein rund zehn Millimeter dicker Draht aus Edelstahl oder feuerverzinktem Stahl (Din 18014), der die Fassade entlang vom Dach bis ins Erdreich führt und die Spannung eines direkt am Haus einschlagenden Blitzes dorthin ableitet.

Weil Blitzableiter für die meisten Wohngebäude nicht vorgeschrieben sind, ist ein äußerer Blitzschutz an Mietshäusern längst nicht die Regel. Immerhin betragen die Kosten für eine nachträgliche Installation mindestens 2.500 Euro und können je nach Gebäudegröße auch deutlich darüber liegen.

Ob ein äußerer Blitzschutz am Gebäude vorhanden ist, können Mieter leicht selbst überprüfen. Ein Draht auf dem Dach am First oder eine Stange am Kamin, von der ein Draht an der Gebäudeaußenwand nach unten geht, kann Teil einer Blitzschutzanlage sein. Wichtig ist, dass der Blitzschutz auch alle Dachinstallationen wie Satellitenschüssel oder die Photovoltaikanlage umfasst.

Wann Blitzableiter vorgeschrieben sind

Vorgeschrieben ist ein Blitzschutz bei Wohngebäuden nur dann, wenn das Haus höher als 20 Meter ist. Für Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Installation. Somit drohen auch keine Bußgelder oder Geldstrafen, wenn dieser fehlt. Allerdings machen die meisten Versicherer die Erstattung von Gewitterschäden davon abhängig, ob zum Zeitpunkt des Schadens eine Blitzschutzanlage am Haus installiert und in einwandfreiem Zustand war.

Ist der Blitz in ein Haus eingeschlagen, kommt der Gebäudeversicherer für Schäden am Gebäude auf, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt. Schäden durch Überspannung werden nur ersetzt, wenn der Blitz direkt in das versicherte Grundstück oder Gebäude eingeschlagen ist. Sonstige Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind nur dann über die Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt, wenn eine zusätzliche Klausel, die sogenannte Überspannungsklausel, vereinbart wurde.

Sinnvoll ist ein äußerer Blitzschutz allemal. Die Kosten, um ein Haus und mit ihm all seine Bewohner und die technischen Geräte im Gebäudeinnern wirksam gegen Schäden durch Blitzeinschlag zu schützen, machen meist unter einem Prozent des Hauswerts aus.

Die innere Blitzschutzanlage funktioniert dreistufig

Der innere Blitzschutz soll die elektrischen Geräte im Haus vor Überspannungsschäden schützen. Auch gefährliche Kabelbrände in Folge einer Überspannung im Leitungsnetz sollen so ausgeschlossen werden. Blitzeinschläge erzeugen ein extrem starkes elektrisches und magnetisches Feld. Statt der üblichen 230 Volt Spannung können dann für kurze Zeit mehrere tausend Volt auf der Leitung liegen. Selbst Blitze, die in zwei Kilometern Entfernung einschlagen, können noch Überspannungsschäden verursachen.

Bei Einschlägen in der Umgebung ist der äußere Blitzschutz wirkungslos. Die Spannung des Blitzes springt beim Einschlag auf eine Strom- oder Telefonleitung über und gelangt so ins Gebäude. Die Spannungsspitzen treten nur kurz auf, doch das reicht bereits aus, um empfindliche Elektronik wie Fernseher oder PC zu zerstören.

Dagegen hilft ein fachmännisch installierter, dreistufiger Überspannungsschutz im Hausinnern. Dieser innere Blitzschutz besteht aus Sicherungen, die am Hausverteiler, den Unterverteilern und an den einzelnen Steckdosen installiert sind. Der Fachmann spricht dabei von Grobschutz, Mittelschutz und Feinschutz. Die Kosten einer solchen inneren Blitzschutzanlage liegen bei einem gewöhnlichen Einfamilienhaus etwa zwischen 800 und 1.000 Euro.

Blitzschutz beim Hausbau einplanen

Um die hohen Kosten zu vermeiden, sollten Bauherren bereits bei der Planung des Hauses daran denken, dieses gegen Blitze und Überspannung zu schützen. Pflicht im Neubau ist der Fundamenterder. Dieser leitet die Spannung ins Erdreich ab, wenn im Haus oder der Nachbarschaft ein Blitz einschlägt, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB).

Eine Besonderheit gilt aber bei einem Gebäude mit wasserundurchlässigem Keller oder einem nicht unterkellerten Haus: Hier muss der Fundamenterder nicht in der Stahlbetonkonstruktion, sondern unter der Gebäudesohle im Erdreich verlegt werden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
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