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Falschen Zählerstand mitgeteilt? Hohe Kosten drohen


Für Strom- und Gaskunden
Falschen Zählerstand mitgeteilt? Hohe Kosten drohen

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

Aktualisiert am 07.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Stromzähler: Sie sollten den Energieverbrauch Ihrem Anbieter mitteilen.Vergrößern des Bildes
Stromzähler: Sie sollten den Energieverbrauch Ihrem Anbieter mitteilen. (Quelle: Evgen_Prozhyrko/getty-images-bilder)

Zum Jahresende oder Jahresanfang sollen Strom- und Gaskunden ihren Energieversorgern die Zählerstände mitteilen. Kommt es dabei zu Fehlern oder wird der Aufforderung nicht nachgekommen, kann das für Verbraucher teuer werden.

Sowohl per Postkarte als auch online oder durch einen versierten Mitarbeiter der Energieversorger werden die Zählerstände der Gas- und Stromuhren in zahlreichen Haushalten abgelesen. Das ist wichtig, damit die Zahlungen, die der Kunde an seinen Anbieter leistet, angepasst – also erhöht oder reduziert – werden können. Problematisch wird es, wenn die Zählerstände nicht korrekt abgelesen, übermittelt oder überhaupt nicht mitgeteilt werden. Denn das kann Kunden viel Geld kosten.

Falschen Zählerstand mitgeteilt

Es kann durchaus vorkommen, dass es bei der Ablesung des Strom- oder Gasmessgerätes zu Fehlern kommt. Gründe hierfür sind verschieden. Allerdings werden auf Grundlage der mitgeteilten Werte die zu leistenden Zahlungen für Strom und Gas berechnet. Dementsprechend kann es sein, dass Sie in einen anderen Tarif rutschen, bei dem beispielsweise die Zusatzkosten oder der Arbeitspreis beziehungsweise die Kilowattstunde höher sind. Unter Umständen geschieht das zu Ihren Ungunsten.

Wird ein zu niedriger Wert mitgeteilt, dann kann es bei der nächsten Ablesung teuer werden. Denn die Differenz wird auf diesen Wert aufgeschlagen und muss vom Kunden nachgezahlt werden. Darüber hinaus führen viele Energieversorger auch eine Plausibilitätsrechnung durch. Ist es nachvollziehbar, dass der Strom- oder Gasverbrauch derart stark gesunken ist? Wenn das nicht der Fall ist, so schätzt der Anbieter den Verbrauch und stuft seinen Kunden entsprechend – höher – ein.

Haben Sie festgestellt, dass Sie einen falschen Zählerstand mitgeteilt haben, sollten Sie umgehend Ihren Anbieter kontaktieren und die korrekten Werte mitteilen. So können Sie eine höhere Abschlagszahlung oder hohe Nachzahlung noch verhindern.

Keinen Zählerstand mitgeteilt

Sind Sie nicht anwesend, wenn der Mitarbeiter zum Ablesen der Zählerstände kommt oder ist die Mitteilungskarte an den Energieversorger auf dem Postweg verloren gegangen, kann das teuer werden. Je nach Situation gibt es hierbei verschiedene Folgen:

Nicht anwesend

Konnten Sie den Termin für die Ablesung nicht wahrnehmen, muss der Mitarbeiter des Energieversorgers ein zweites Mal vorbeikommen. Die Anfahrtskosten – und unter Umständen auch Ablesekosten (Arbeitszeit) – werden Ihnen hierfür in Rechnung gestellt.

Zählerstand liegt nicht vor

Liegt der Zählerstand nicht vor, weil Sie ihn nicht mitgeteilt haben oder es Probleme bei der Übermittlung gab, dann schätzt der Versorger Ihren Verbrauch. Dieser kann so unter Umständen auch wesentlich höher oder geringer sein – dementsprechend erfolgen auch Anpassungen bei Ihren zu leistenden Zahlungen. Das kann auch bedeuten, dass Sie in einen anderen Tarif eingestuft werden und unter Umständen mehr pro Kilowattstunde oder einen höheren Arbeitspreis zahlen müssen.

Wichtig ist, dass Sie Ihren tatsächlichen Zählerstand mit der Schätzung des Anbieters überprüfen. Teilen Sie Ihrem Anbieter nach der neuen Einstufung die korrekten Werte mit. Dadurch werden Ihre Abschläge erneut und entsprechend richtig berechnet.

Muss ich den Zählerstand mitteilen?

Ja. In dem Vertrag mit Ihrem Energieversorger – außerhalb der Grundversorgung – haben Sie sich dazu verpflichtet, die Zählerstände Ihrem Anbieter mitzuteilen.

Bei den Grundversorgern erfolgt die Ablesung meist durch die entsprechenden Mitarbeiter. Das heißt, Sie müssen die Zählerstände nicht mitteilen, dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit einräumen, die Werte entsprechend abzulesen.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale Berlin
  • Finanztip
  • Bayernwerke Netz
  • Verbraucherhilfe Stromanbieter
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