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Hundehaufen im Garten: So verhindern Sie lästige Hinterlassenschaften


Gefährliche Hinterlassenschaften
So verhindern Sie lästigen Hundekot im Garten


Aktualisiert am 23.08.2022Lesedauer: 5 Min.
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Hunde: Hunde verrichten ihre Notdurft gerne auf weichen Böden.Vergrößern des Bildes
Hunde: Hunde verrichten ihre Notdurft gerne auf weichen Böden. (Quelle: sssss1gmel/getty-images-bilder)

Er stinkt, ist ekelig und kann sogar gesundheitsgefährdend sein: Hundekot. Besonders ärgerlich sind die Häufchen, wenn sie im eigenen Garten oder der Einfahrt liegen. Was können Betroffene tun? Und wie lassen sich die Hundehaufen verhindern?

Ist der Hund nicht angeleint oder sein Besitzer unachtsam, kann es schnell passieren, dass der Vierbeiner seine Notdurft im Vorgarten oder auf dem Hof eines Unbekannten verrichtet. Für diesen ist sein Geschäft dann besonders ärgerlich – nicht nur, wenn man aus Versehen hineintritt. Der Hundekot kann unter anderem Parasiten oder andere Krankheitserreger enthalten, die die Gesundheit von Menschen und anderen Tieren gefährden können. Es ist daher wichtig, die Hinterlassenschaften richtig zu entsorgen – besser noch, zu verhindern, dass der Vierbeiner in die Versuchung kommt.

Hundekot im Vorgarten – Tipps zum Fernhalten der Vierbeiner

Um zu verhindern, dass Ihr Vorgarten oder Ihre Einfahrt zum Hundeklo wird, können Sie folgende Maßnahmen treffen:

  • Sofortmaßnahme: Um Hunde umgehend davon abzuhalten, auf Ihr Grundstück zu gehen, können Sie Kaninchengitter oder einen anderen engmaschigen Zaun auf den Rasen, das Beet oder die Einfahrt legen. Die Vierbeiner betreten diesen Untergrund nur ungern. Allerdings kann es sein, dass sie sich schnell an diese Maßnahme gewöhnt haben und ihnen die Gitter auf dem Boden keine Angst mehr bereiten. Spätestens dann sollten Sie weitere Vorkehrungen treffen, um Hunde von Ihrem Grundstück fernzuhalten.
  • Gartengestaltung: Verwenden Sie als Untergrund für Ihren Vorgarten Kies oder kleine Steine. Für Hunde ist es unangenehm, hierüber zu laufen. Die Fläche wird daher gemieden. Es reicht auch aus, nur einen breiten Kiesstreifen um das Grundstück zu legen, den die Hunde erst überwinden müssten, um auf den Rasen oder das Pflaster zu gelangen. Auch Mulch mögen viele Hunde nicht.
    Tipp: Auch wenn Sie einen Kies- oder Steingarten anlegen, sollten hier noch ausreichend Pflanzen für Bienen und andere Insekten vorhanden sein. Damit tun Sie nicht nur den Nützlingen etwas Gutes. Sie ermöglichen dadurch auch, dass bei Starkregen Wasser schneller versickern kann als bei einem steinernen oder versiegelten Untergrund.
  • Sprinkleranlagen: Installieren Sie eine Sprinkleranlage mit Bewegungsmelder. Diese sollte anspringen, sobald sich Hunde auf dem Grundstück aufhalten. Die Maßnahme hält ebenfalls Katzen von Ihrem Garten oder Ihrer Einfahrt fern.
  • Pflanzen: Die Verpiss-dich-Pflanze (Coleus canina oder Plectranthus caninus) ist für den Menschen geruchlos. Für Tiere, wie Hunde und Katzen, verströmt die Pflanze allerdings einen unangenehmen Geruch. Sie meiden das Grundstück weiträumig. Die Pflanze ist nicht giftig und sieht ansehnlich aus. Allerdings ist die Verpiss-dich-Pflanze nicht winterhart und muss im Frühjahr neu gesetzt werden.
  • Zäune oder Hecken: Grundstücksabgrenzungen, wie Zäune oder Hecken, können Hunde ebenfalls davon abhalten, sich in Ihrem Vorgarten oder Ihrer Einfahrt zu erleichtern. Dabei sollte die Barriere eine ausreichende Höhe haben, über die der Vierbeiner nicht springen kann. Teilweise reichen bereits 80 Zentimeter aus. Bei größeren Hunden sollten es jedoch schon bis zu 150 Zentimeter sein. Achten Sie jedoch beim Errichten der Grundstücksabgrenzung darauf, dass sie nicht höher als erlaubt ist und Ihre Nachbarn dadurch nicht beeinträchtigt werden.
  • Hausmittel: Essig ist für die empfindlichen Hundenasen zu aggressiv und beißend. Wenn Sie Baumwolltücher in das Hausmittel tränken und diese dann auf Ihrem Grundstück als Barriere verteilen, kann dies Hunde abhalten. Die Tücher sollten täglich neu mit dem Essig benässt werden. Zudem sollten Sie Stellen, an die die Vierbeiner uriniert haben, regelmäßig mit Essig reinigen. Die Säure neutralisiert den Geruch des Urins. Andere Hunde sind also nicht versucht, ebenfalls an diese Stelle zu urinieren. Aber Achtung: Essig kann auch den Säuregehalt des Bodens verändern. Setzen Sie dieses Hausmittel daher nur sparsam und an Stellen ein, an denen keine (empfindlichen) Pflanzen wachsen.
  • Ultraschall: Bestimmte Ultraschall-Abwehrgeräte senden Schall- und Ultraschallwellen aus, die nur von Hunden wahrgenommen werden können. Diese können Sie auf Ihrem Grundstück installieren und so die Vierbeiner fernhalten.

Das sollten Gartenbesitzer nicht tun

Auch wenn teilweise empfohlen wird, mit Reizmitteln wie Cayennepfeffer, Zitronensäure oder anderen scharfen Stoffen die Hunde vom Grundstück fernzuhalten, ist dies nicht zu empfehlen. Dasselbe gilt für Amoniak oder aggressive Reinigungsmittel. Durch diese Maßnahmen gefährden Sie die Gesundheit des Hundes – sowie anderer Tiere. Der Geruch sowie der Kontakt mit den Mitteln kann bei den Vierbeinern zu schweren Schwellungen der Schleimhäute sowie zu starken Schmerzen führen. In diesem Fall kann es sogar möglich sein, dass der Hundehalter Sie auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verklagt.

Hundekot in fremdem Garten: Wer entsorgt die Haufen?

Grundsätzlich muss der Hundehalter die Notdurft seines Vierbeiners entsorgen. Kann dieser nicht ausfindig gemacht werden, sollte oder muss der Grundstückseigentümer den Kot entsorgen. Dies ist sinnvoll, da ein liegengelassener Haufen weiteren Hunden signalisieren kann, sich an derselben Stelle ebenfalls zu erleichtern.

Achtung
Beim Entfernen des Hundekots sollten stets Einweghandschuhe getragen werden. Reinigen Sie sich anschließend gründlich die Hände. Zudem sollten die Exkremente im Restmüll entsorgt werden. Die Stelle, auf der der Hundehaufen lag, sollte ebenfalls gründlich mit Wasser gereinigt werden. Etwas Essig neutralisiert den Geruch.

Liegt der Hundehaufen auf dem Grundstück eines Mietobjektes, kann dies als Mietmangel angesehen werden. Insofern eine entsprechende Beeinträchtigung der Mieter dadurch besteht. Verantwortlich für die Beseitigung ist jedoch der Hundehalter. Schließlich hat sich dieser laut Hausordnung oder Mietvertrag dazu verpflichtet, das Mietobjekt sowie gemeinschaftlich genutzte Orte pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen. Pauschal lässt sich dies jedoch nicht festlegen. Bei dem Vorfall muss stets eine Beeinträchtigung vorliegen.

Nachbarschaftsstreit: Muss man Hundekot auf seinem eigenen Grundstück entfernen?

Auf dem eigenen Grundstück kann der Hundebesitzer den Kot seines Vierbeiners unter Umständen liegen lassen – solange sich Nachbarn hierdurch nicht belästigt fühlen. Ist die Geruchsbelästigung zu groß oder besteht hierdurch ein Gesundheitsrisiko, sollte der Kot entsorgt werden. Gesetze hierzu gibt es allerdings nicht.

Hundehaufen in fremdem Garten: Diese Strafen drohen

Verrichtet ein Hund seine Notdurft auf öffentlichen Straßen oder Plätzen und räumt sein Herrchen diese nicht weg, droht ein Bußgeld von bis zu 150 Euro. Die Regelungen für diesen Verstoß sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden, weshalb sich die Höhe der Strafe unterscheidet. Dies bedeutet aber auch, dass es kein Gesetz bezüglich des Hundekots gibt. Die Vorschriften hierzu sind Sache der Länder und Kommunen. Dementsprechend gibt es auch keine Regelung oder Strafe, wenn ein Hund seine Notdurft auf einem fremden Grundstück verrichtet.

Allgemein besteht durch den Hundekot sowohl eine Geruchsbelästigung als auch ein Gesundheitsrisiko. Der Kot kann Parasiten, Viren und andere Krankheitserreger enthalten. Zusätzlich zieht er Insekten an, die ebenfalls Bakterien und Viren verbreiten können. Besonders für Kinder, die auf dem Grundstück spielen oder sich hier aufhalten, besteht daher ein großes Infektionsrisiko, wenn sie mit dem Hundekot in Kontakt oder in dessen Nähe kommen. Ist die Geruchsbelästigung sehr groß, können Sie eine Anzeige beim Ordnungsamt gegen den Hundebesitzer stellen. Werden Kinder durch das fahrlässige Liegenlassen des Hundehaufens gefährdet, kann dies auch als Straftat gewertet und entsprechend hoch geahndet werden.

Es gibt auch Gerichtsurteile zu diesem Thema. Beispielsweise kann eine fristlose Kündigung drohen, wenn Hundehalter in einem Mietshaus die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners nicht vom Gemeinschaftsgarten entfernen (Amtsgericht Steinfurt, AZ.: 4 C 171/08). Es kann aber auch bei der Zahlung eines Schadensersatzes bleiben (Amtsgericht München, AZ.: 171 C 15877/15).

Die Urteile und Strafanzeigen haben jedoch stets gemein, dass der Hundehalter bekannt ist.

Kann man Hundekot im Garten kompostieren?

Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner frei im Garten laufen lassen, wissen, dass sich ihr Tier währenddessen auch gerne mal erleichtert. Obwohl es sich dabei um organisches Material handelt, sollten sie die Hinterlassenschaften nicht auf den Kompost werfen. Denn dieser kann beispielsweise Bakterien, Viren und Parasiten enthalten. Somit würde die Komposterde ebenfalls mit diesen Krankheitserregern kontaminiert werden. Darüber hinaus riecht Hundekot unangenehm und kann unerwünschte Tiere anlocken.

Müssen Hunde in einem gemeinsamen Garten durch den Besitzer angeleint werden?

Laut Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 14 Wx 22/08) müssen Hunde auch im Gemeinschaftsgarten angeleint werden. Da das Grundstück auch von Kindern benutzt wird, darf sich der Hund hier nicht ohne Aufsicht oder Leine aufhalten. Zudem bestehe durch die Hinterlassenschaften des Hundes ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, so das Gericht.

Hundekot auf Kosten des Mieters entfernen?

In einem Mehrfamilienhaus kann der Hundehalter im Gegensatz zu einem freistehenden Haus leichter ausgemacht werden. Kommt der Mieter seinen Pflichten nicht nach, das Mietobjekt sauber zu hinterlassen, kann er hierfür verantwortlich gemacht werden. Teilweise können ihm sodann die Kosten für die Beseitigung auferlegt werden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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