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Schwarzarbeit kann auch bei Reinigungskraft und Handwerker teuer werden


Haushaltstipps
Schwarzarbeit im Haushalt kann teuer werden

Von dpa-tmn
06.03.2012Lesedauer: 3 Min.
Schwarzarbeit im Haushalt kann bei einem Unfall unangenehme Folgen haben. (Vergrößern des BildesSchwarzarbeit im Haushalt kann bei einem Unfall unangenehme Folgen haben. (Quelle: dpa-tmn/Kai Remmers))
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Reinigungskräfte arbeiten in Privatwohnungen oft schwarz. Viele Menschen beauftragen auch Fensterputzer, Handwerker und andere Dienstleister ohne Rechnung. Das kann aber teuer werden etwa bei einem Unfall oder bei Schäden am Bau.

Das Angebot klingt verlockend für beide Seiten: Die Reinigungskraft kann ihren ohnehin geringen Lohn komplett in die eigene Tasche stecken, ihr Auftraggeber muss keine Sozialversicherungen bezahlen. Ein Handwerker, der keine Rechnung stellt, spart sich und dem Auftraggeber die Steuern. Doch Schwarzarbeit birgt auch im Privathaushalt Risiken.

Regelmäßig beschäftigte Haushaltshilfe anmelden

Die grundsätzliche Frage ist: Wird eine Tätigkeit als Gefälligkeit geleistet oder ist jemand weisungsgebunden beschäftigt? Wenn zum Beispiel der Babysitter regelmäßig kommt und für seine Leistung Geld erhält, sollte er angemeldet werden, empfiehlt Martin Schafhausen, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. "Andernfalls ist das rechtlich nicht in Ordnung."

Die Anmeldung sollte über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Haushaltshilfe nicht mehr als 400 Euro pro Monat erhält. Dann zahlen Arbeitgeber niedrigere Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung als für höher verdienende Angestellte. Der Beitrag zur Unfallversicherung ist mit enthalten.

Unfälle bei der Schwarzarbeit können teuer werden

Ist eine Haushaltshilfe nicht angemeldet, können Auftraggeber bei einem Unfall große Probleme bekommen. Wenn die Reinigungskraft beim Gardinenaufhängen von der Leiter fällt und sich das Bein bricht, ist sie zwar über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, erklärt Michael Quabach von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. "Die Kosten kann sich diese im Falle von Schwarzarbeit aber vom Auftraggeber zurückholen."

Außerdem macht die Versicherung die ausgefallenen Beiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend geltend, sobald die Schwarzarbeit auffliegt. Darüber hinaus wird ein Bußgeld fällig. Anders ist das bei einem Handwerker: Laut Martin Schafhausen ist der als Selbstständiger allein für seine Unfallkosten zuständig.

Schäden durch Schwarzarbeiter sind meist nicht versichert

Auch mit der Haftpflichtversicherung kann es im Falle einer illegal beschäftigten Reinigungskraft Schwierigkeiten geben. Macht die Haushaltshilfe etwas kaputt, springt deren private Haftpflicht nicht automatisch ein, warnt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Schließlich handelt es sich um einen Schaden, der während der Arbeit entstanden sei. Auch die Versicherung des Auftraggebers wird sich weigern, bei einer schwarz beschäftigten Haushaltshilfe die Kosten zu übernehmen.

Die Reinigungskraft ist außerdem nicht verpflichtet, einen Schaden zu bezahlen. "Arbeitnehmer haften normalerweise nicht", sagt Rechtsanwalt Schafhausen. Als Arbeitnehmer gelte, wer beispielsweise regelmäßig zu vereinbarten Zeiten im Haus arbeite, Anweisungen von dem Auftraggeber erhalte und die Putzmittel gestellt bekomme – egal, ob als Schwarzarbeiter oder nicht. "Ausnahme ist die vorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers oder grobe Fahrlässigkeit, dann kann es sein, dass man den Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zumindest teilt."

Hohes Haftungsrisiko bei schwarz beschäftigten Handwerkern

Während eine Reinigungskraft meist nicht mehr als eine Vase oder einen Teller fallen lassen kann, kann ein Handwerker schon größere Schäden anrichten. Die muss er normalerweise auf eigene Rechnung beheben. Er hat dem Auftraggeber gegenüber eine sogenannte Gewährleistungspflicht, die dieser im Zweifel einklagen kann.

Bei Schwarzarbeit – wenn der Handwerker als selbstständiger Unternehmer für den Auftrag dem Finanzamt die Steuern unterschlägt – ist die Lage schwieriger. "Früher haben Gerichte entschieden, dass ein Auftraggeber den Handwerker, der ohne Rechnung arbeitet, nicht auf Schadenersatz verklagen kann, weil die Vertragsgrundlage aufgrund der Schwarzarbeit nichtig ist", erklärt Schafhausen. Inzwischen habe sich die Rechtslage geändert. "Auch bei Schwarzarbeit habe ich grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Unternehmer ordentlich arbeitet und dann auch für Fehler gerade steht", sagt Schafhausen. Allerdings werde ein Gericht das Finanzamt einschalten, wenn es Schwarzarbeit feststelle. Das habe dann für den Auftraggeber unangenehme Folgen.

Schäden über die private Haftpflichtversicherung des Handwerkers abzuwickeln ist nicht möglich. Selbst wenn der Handwerker vortäuscht, er habe einem Freund unentgeltlich geholfen. "Freundschaftsdienste sind in der privaten Haftpflicht nicht mitversichert", betont Katrin Rüter de Escobar.

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