t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeHeim & GartenWohnen

Mülltonne rausstellen: Ab wann Sie es dürfen und wann ein Bußgeld droht


Was ist zu früh?
Es droht ein Bußgeld, wenn Sie Ihren Abfall zu früh rausstellen


Aktualisiert am 09.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Mülltonnen; Die Abfallbehälter sollten nicht zu früh an den Straßenrand gestellt werden.Vergrößern des Bildes
Mülltonnen: Die Abfallbehälter können eine hohe Strafe verursachen. (Quelle: Lari Bat/getty-images-bilder)

Wer möchte, dass seine Mülltonnen geleert werden, muss sie zu einem bestimmten Zeitpunkt rausstellen. Wann ist dieser Zeitpunkt? Und gibt es ein "zu früh" oder "zu spät"?

In der Regel werden die Mülltonnen frühmorgens entleert. Daher sollten die Tonnen rechtzeitig an den Straßenrand gerollt werden – andernfalls werden sie unter Umständen nicht geleert. Jedoch ist nicht jeder Hausbesitzer so früh schon auf den Beinen oder hat die Zeit, vor der Arbeit die Tonne an den Wegesrand zu rollen. Kann er sie daher schon am Vorabend hinausstellen?

Wann Mülltonnen an die Straße gestellt werden dürfen

Jede Kommune und Stadt hat eigene Regelungen, wann die Mülltonne frühstens und wann spätestens am Straßenrand stehen muss, damit die Müllwerker sie leeren. Die Zeiten können die Hauseigentümer der jeweiligen Abfallsatzung ihres Ortes entnehmen. In den meisten Satzungen heißt es, dass die Abfallbehälter frühestens ab 18 Uhr vor dem Abfuhrtermin bereitzustellen sind. Der späteste Zeitpunkt ist bei den meisten Kommunen und Städten 6 Uhr am Tag des Abfuhrtermins.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich an den zuständigen Entsorgungsbetrieb wenden oder in den Abfallkalender seiner Kommune beziehungsweise Stadt schauen. Hier sind die Uhrzeiten aufgelistet.

Wann ein Bußgeld droht

Wer seine Mülltonne zu früh an den Straßenrand stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert dementsprechend ein Bußgeld. Und das fällt nicht gerade klein aus: Denn im schlimmsten Fall kann die Mülltonne auf der Straße als illegale Müllentsorgung gelten. Wenn dann davon ausgegangen wird, dass es sich dabei um das Ablagern (Wegwerfen, Liegenlassen) "mehrere Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 200 Kilogramm" handelt, droht ein Bußgeld bis 500 Euro.

Darum gibt es feste Zeiten

Zudem gilt: Werden die Tonnen zu früh herausgestellt, können sie Gehwege, Einfahrten und/oder Parkbuchten versperren. Darüber hinaus könnten die Abfallbehälter umkippen, der Inhalt herausfallen und sich durch Wind oder Tiere in der Umgebung verteilen. Beim Gelben Sack besteht zudem die Gefahr, dass Tiere von Essensresten in den Lebensmittelverpackungen angelockt werden und den Sack aufreißen, um an diese heranzukommen. Die Tiere könnten sich dabei verheddern und verletzen.

Verwendete Quellen
  • Umweltbundesamt.de "Abfallrecht"
  • bsr.de "Abfallwirtschaftssatzung der Berliner Stadteinigungsbetriebe"
  • stadt-koeln.de "Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Köln"
  • ihk.de "Abfallsatzungen und -gebührenordnungen"
  • havelland.de "Abfallsatzung für den Landkreis Havelland"
  • stuttgarter-nachrichten.de "Wann darf man Mülltonnen rausstellen?"
  • bussgeldkatalog.org "Müll und Abfall: Bußgelder zur Müllentsorgung"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website