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Ruhestörung: Was Sie gegen Nachbarschaftslärm tun können


Diese Strafen drohen bei Ruhestörung

t-online, cw

Aktualisiert am 09.09.2023Lesedauer: 4 Min.
Ein Mann hält sich ein Kissen an die Ohren: Nicht alles, was Sie subjektiv als Ruhestörung empfinden, kann auch rechtlich geahndet werden.Vergrößern des BildesEin Mann hält sich zum Schutz ein Kissen an die Ohren: Nicht alles, was Sie subjektiv als Ruhestörung empfinden, kann auch rechtlich geahndet werden. (Quelle: tommaso79/getty-images-bilder)
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Was zu bestimmten Zeiten erlaubt ist und was nicht, ist von den Gemeinden und Städten gesetzlich klar geregelt. Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen Geldbußen.

Viele wollen nach einem anstrengenden Arbeitstag oder nachts vor allem eins: Ruhe. Darauf nimmt jedoch nicht jeder Nachbar Rücksicht. Das kann schnell zu einem Konflikt zwischen den Parteien führen.

Ruhestörung: Oft ein Grund für Ärger mit den Nachbarn

Insbesondere Ruhestörungen sind immer wieder ein Grund dafür, dass Nachbarn aneinandergeraten. Wenn ein klärendes Gespräch nicht hilft, kann es sinnvoll sein, die Polizei oder das Ordnungsamt einzuschalten. In Mietwohnungen können Sie bei fortdauernden Ruhestörungen durch Ihre Nachbarn auch Ihren Vermieter in die Pflicht nehmen.

Zu diesen Zeiten muss Ruhe herrschen

Nicht alles, was Sie subjektiv als Ruhestörung empfinden, kann auch rechtlich geahndet werden. Hauptsächlich tagsüber müssen Sie vielerlei Lärmquellen akzeptieren.

Regelungen zur Nachtruhe gibt es meistens in den Hausordnungen, an die sich alle Mieter zu halten haben. Darüber hinaus gelten auch die örtlichen Ruhezeiten. Diese besagen häufig: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr muss Ruhe herrschen. Wenn Ihr Nachbar trotzdem viel zu laut feiert oder die Stereoanlage bis zum Anschlag aufgedreht hat, können Sie ihn wegen Ruhestörung anzeigen. Sie haben die Möglichkeit, die Polizei zu rufen, die den Nachbarn in der Folge auffordert, die Ruhestörung zu unterlassen. Alternativ können Sie eine Lärmanzeige beim Ordnungsamt erstatten.

Mietminderung wegen Ruhestörung

Wenn Sie Mieter sind und unter Ruhestörungen leiden, dürfen Sie auch von Ihrem Vermieter erwarten, dass er sich um das Fehlverhalten Ihrer Nachbarn kümmert. Sie haben von ihm eine Wohnung gemietet, in der Sie ungestört leben möchten. Wird die Wohnqualität durch Ruhestörungen reduziert, können Sie vom Vermieter die Beseitigung der Ursachen verlangen. Er müsste also zum Beispiel die Mieter, von denen die Ruhestörung ausgeht, ins Gebet nehmen und hier eine Verhaltensänderung bewirken. Falls der Vermieter nicht aktiv wird oder keinen Erfolg hat, dürfen Sie ihm eine Mietminderung androhen.

Zivilrechtliche Möglichkeiten

Parallel zu möglichen Anzeigen bei Polizei und Ordnungsamt haben Sie auch die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen Ihre Nachbarn vorzugehen. Bei fortlaufender Ruhestörung fordern Sie sie auf, eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" zu unterzeichnen. Darin verpflichten sich die Nachbarn, bei weiteren Ruhestörungen eine Vertragsstrafe zu zahlen. Unterschreiben sie nicht, können Sie vor Gericht gehen.

Ziehen Sie zuvor am besten einen Rechtsanwalt zurate. Bevor Sie jedoch überhaupt zu solchen Maßnahmen greifen, suchen Sie immer zuerst das direkte Gespräch.

Eine Anzeige beim Ordnungsamt wegen Lärmbelästigung benötigt folgende Daten:

  • den Namen des Verursachers,
  • die Art der Lärmbelästigung,
  • das Datum,
  • die Uhrzeit,
  • die Dauer der Lärmbelästigung und
  • Namen und Anschriften möglicher Zeugen.

Wichtig ist, dass Sie die Ruhestörung genauestens dokumentieren.

Bevor Sie die Anzeige wegen Lärmbelästigung stellen, sollten Sie jedoch wissen, dass diese nicht anonymisiert wird. Der Verursacher des Lärms wird also erfahren, von wem die Anzeige stammt. In dem Zuge hat er auch die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Anschließend entscheidet das Ordnungsamt, ob ein Bußgeld verhängt wird.

Überblick: Ruhezeiten am Wochenende

Ruhezeiten am Samstag

Ein Samstag gilt als Werktag, außer, wenn er ein Feiertag ist. In der Regel gelten an diesem Tag daher die gleichen Ruhezeiten wie unter der Woche: Zwischen 22 Uhr und 6 beziehungsweise 7 Uhr herrscht Nachtruhe.

Es gelten keine gesonderten Ruhezeiten.

Ruhezeiten am Sonntag

Die Ruhezeiten gelten den gesamten Sonntag.

Ruhezeiten Feiertags

An Feiertagen gelten die Ruhezeiten den gesamten Tag über.

Diese Strafen drohen bei Verstoß gegen die Ruhezeiten

Eine Lärmbelästigung oder eine Ruhestörung ist kein Kavaliersdelikt. Werden hierdurch beispielsweise Nachbarn gestört, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird. Sobald die Lautstärke von 40 dB (Zimmerlautstärke) überschritten wird, kann dies zu einer Anzeige wegen Lärmbelästigung führen. Einige Gerichte entscheiden auch bereits bei einer Lautstärke von 30 dB für den Kläger.

Bei Ruhestörung und Lärmbelästigung kann ein Bußgeld verhängt werden. Dieses fällt je nach Bundesland und Art der Ruhestörung unterschiedlich aus. Bei einem Verstoß gegen die natürlichen Ruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen kann eine Lärmbelästigung oder eine Ruhestörung mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden, verstoßen Mieter gegen die im Mietvertrag oder der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten – oder auch die Mittagsruhe – droht ihnen im schlimmsten Fall die Kündigung. Kommt der Verstoß jedoch nur einmalig vor, kann es bei einer Abmahnung bleiben.

Wenn Sie an Sonn- oder Feiertagen beispielsweise Ihren Rasen mähen, fällt die Strafe wesentlich höher aus. Hier können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro fällig werden.

Wenn Sie eine Anzeige wegen Lärmbelästigung aufgeben oder sich bei Ihrer Hausverwaltung über Ihren Nachbarn beschweren wollen, benötigen Sie folgende Daten:

  • den Namen des Verursachers,
  • das Datum,
  • die Uhrzeit,
  • die Art des Lärms,
  • eventuelle Zeugen.

Vorab sollten Sie jedoch wissen, dass derartige Anzeigen nicht anonymisiert sind. Der Betroffene wird also erfahren, von wem die Strafanzeige stammt.

Verwendete Quellen
  • Bußgeldkatalog.org
  • Eigene Recherche
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