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Sommerurlaub 2021 – Was tun mit bereits verschobenen Pauschalreisen?


Umgebuchte Urlaube
Was tun mit bereits verschobenen Pauschalreisen?

STR/Hans-Werner Rodrian

01.05.2021Lesedauer: 4 Min.
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Sommerurlaub: Im vergangenen Jahr musste der Fernurlaub oft verschoben werden.Vergrößern des Bildes
Sommerurlaub: Im vergangenen Jahr musste der Fernurlaub oft verschoben werden. (Quelle: SRT/Quang Nguyen Vinh)

Wegen der Corona-Pandemie und vieler Reisewarnungen mussten viele ihren Urlaub immer wieder stornieren. Die meisten fragen sich deshalb: Klappt es diesmal? Und wenn nicht, was dann?

Hunderttausende Urlaubswillige schauen ängstlich auf die Sommersaison. Sie hatten bereits im vergangenen Jahr einen Urlaub gebucht und den dann – oft schon wiederholt – verschoben und umgebucht. Nun stellt sich die bange Frage: Wird es diesmal klappen?

Nicht weniger als 13 Prozent der Bundesbürger, so eine aktuelle YouGov-Umfrage, haben in diesem Jahr bereits einen geplanten Urlaub aufgrund der Corona-Pandemie verschieben oder absagen müssen. Für alle, die ihre schon bezahlte Reise coronabedingt vor sich herschieben, geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Kann man diesen Sommer reisen?

Das wüssten alle gern. Die Veranstalter bieten zwar ab Mitte Mai zu allen gängigen Zielen Flugpauschalreisen an. Aber manche Feriengebiete sind noch geschlossen (etwa Portugal) oder verlangen Quarantäne (Mauritius, Thailand). Andere freuen sich zwar auf Gäste (Griechenland, Kroatien, Türkei), stehen aber auf der Risikoliste des Auswärtigen Amts und das heißt Quarantäne nach der Rückkehr in Deutschland.

Selbst bei Zielen, die aktuell "frei" bereisbar sind (Mallorca, Dominikanische Republik), weiß ja niemand, ob das bis zum Sommer so bleibt. Steigen die Infektionszahlen womöglich sprunghaft an? Wird das Urlaubsland kurz vor Abreise zum Risikogebiet erklärt? Dann kann man immerhin ein weiteres Mal umbuchen; denn wenn eine Reisewarnung vorliegt, ist eine gebührenfreie Umbuchung in den allermeisten Fällen möglich. Wer also flexibel ist, der wird wahrscheinlich schon etwas finden – aber nicht unbedingt sein Traumziel.

Lieber nochmal umbuchen?

Noch ist die Unsicherheit groß. Da erscheint es vielen Familien erstrebenswert, erst noch einmal umzubuchen auf einen späteren Zeitpunkt am Ende des Sommers, der ihnen vielversprechender erscheint. Das ist auch durchaus möglich. "Es gibt generell keine Beschränkungen, wie oft eine Reise umgebucht werden darf.

Und derzeit zeigen sich viele Reiseveranstalter sehr kulant, wenn es um ein erneutes Umbuchen geht", weiß Christoph Heinzmann, Tourismusexperte beim Ferienportal HolidayCheck. Wer allerdings jetzt bereits auf September umbucht, nimmt sich die Chance, eine vielleicht inzidenzarme Zeit im Juli mitzunehmen.

Soll man einfach abwarten?

So unübersichtlich, wie die Lage momentan ist, neigt mancher dazu, statt der Umbuchung einer Pauschalreise erst mal gar nichts zu tun. Bei weiter entfernten Reiseterminen macht das auch durchaus Sinn. Aber fünf bis sechs Wochen vor der geplanten Abreise wird es dann doch Zeit für eine Entscheidung.

Denn vier Wochen vor Abreise beginnen bei den meisten Veranstaltern die Stornostaffeln. Je später die Absage, desto höher die Kosten, wenn man dann doch nicht reisen will. Zudem ist die Restzahlung bei Pauschalreisen in der Regel vier Wochen vor Abreise fällig.

Oder besser gleich stornieren?

Der harte Schnitt kostet in aller Regel Geld. Wieviel, steht in den AGB des jeweiligen Reiseveranstalters. Tui zum Beispiel verlangt üblicherweise bei Storno bis 30 Tage vor Abflug 25 Prozent des Reisepreises. Echt ärgerlich wäre es dann allerdings, wenn zum Reisezeitpunkt das Ziel einer Reisewarnung unterliegt und der Veranstalter kostenfreies Storno anbieten muss.

Trotzdem kann sich die frühe Storno-Entscheidung lohnen: Der Stress ist weg und beim nächsten Mal bucht man vielleicht einen Flex-Tarif mit kostenloser Stornierung bis 14 Tage vor Abflug. Eine Alternative für alle, die vom Vorjahr noch einen Gutschein oder ein Guthaben besitzen, ist einfach zu warten. Denn diese Gutscheine müssen zum 31.12.2021 ausbezahlt werden.

Reisen trotz Reisewarnung?

Reisewarnungen sind kein Reiseverbot. Und so bieten viele Veranstalter Pauschalreisen auch zu Zielen an, vor denen das Auswärtige Amt warnt. Die Infektionszahlen dort sind in den Ferienzielen schließlich oft deutlich niedriger als bei uns. Und der Veranstalter hat weiterhin "die Pflicht zur mangelfreien Durchführung der Reise gegenüber dem Kunden", so Reiseprofi Christoph Heinzmann. Die Pflichtquarantäne in Deutschland nach der Rückkehr vom Urlaub kann allerdings auch der beste Veranstalter nicht verhindern.

Ein Recht zum Storno, wenn man es sich doch nach anders überlegt, ist in solchen Fällen allerdings umstritten. Der Reiserechtler Ernst Führich verneint zum Beispiel ein kostenloses Stornorecht, wenn die Reisewarnung zum Buchungszeitpunkt schon bestand. Man gezielt ein Risikogebiet bucht, sollte sich also sicher sein.

Wie sieht es mit den Preisen aus?

Da kann es beim Umbuchen ein böses Erwachen geben. Generell gilt nämlich: Reisen werden immer zum aktuellen Tagespreis umgebucht. Wer vergangenes Ostern schnell noch ins kurzfristig geöffnete Mallorca wollte, der zahlte deutlich mehr als eine Woche vorher für dieselbe Leistung.

Ist die Reise dagegen mal (um-)gebucht, kann der Veranstalter im Nachhinein nur in sehr engen Grenzen Geld nachfordern. Das Gleiche gilt aber auch andersherum für den Urlauber: Wenn die Reise im Verlauf der Zeit günstiger wird, dann hat er nichts mehr davon.

Griechenland statt Gran Canaria?

Wer eine Pauschalreise umbuchen will, ist nicht auf das ursprünglich gebuchte Reiseziel festgelegt. Innerhalb des Veranstalterangebots kann er in der Regel frei wählen. Ein Wechsel zu einem coronamäßig günstigeren Ferienziel ist daher meist kein Problem. Eine Pauschalreise muss es allerdings stets bleiben. Auch der Wechsel zu einem anderen Reiseanbieter ist ausgeschlossen. Das gilt oft sogar für andere Veranstaltermarken innerhalb eines Konzerns.

Greift die Reiseversicherung?

Wer sich aktuell für eine Pauschalflugreise entscheidet, braucht eine Versicherung. Eigentlich sogar drei: Auslandskranken-, Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung. Die meisten Umbucher haben die ja auch noch vom vergangenen Sommer. Allerdings hat sich in der Zwischenzeit herausgestellt: Viele Versicherer haben in den AGB das Risiko einer Pandemie ausgeschlossen.

In solchen Fällen raten die Fachleute dringend zum Abschluss einer ergänzenden Covid-Versicherung. Die schützt zum Beispiel, wenn man vor der Reise in Quarantäne muss. Wichtig: Solche Reiseversicherungen lassen sich nur bei oder kurz nach der (Um-)Buchung abschließen. Eine umfangreiche Übersicht, welche Anbieter welche Corona-Leistungen anbieten, gibt es von der Stiftung Warentest (Finanztest Heft 1/21).

Verwendete Quellen
  • Reiseredaktion SRT
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