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Sternenkinder dürfen endlich einen Namen haben


Tot geborene Babys
"Sternenkinder" sind nun endlich mehr als Klinikmüll

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 14.05.2013Lesedauer: 3 Min.
Mario und Barbara Martin kämpften mit Erfolg für eine Gesetzesänderung.Vergrößern des BildesMario und Barbara Martin kämpften mit Erfolg für eine Gesetzesänderung. (Quelle: dpa-bilder)
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Tot geborene Babys mit einem Gewicht unter 500 Gramm dürfen vom 15. Mai an einen Namen bekommen. Nach der entsprechenden Gesetzesänderung vom Januar 2013 können die sogenannten Sternenkinder künftig beim Standesamt registriert und anschließend richtig bestattet werden.

"Ein Menschenleben darf nicht nach Gramm definiert werden"

Bisher galten totgeborene Kinder als Fehlgeburten und wurden beim Standesamt nicht erfasst. Vermutlich hätte sich das auch nicht so schnell geändert, wäre das Schicksal nicht so grausam zu Barbara und Mario Martin gewesen. Drei Kinder hat das Paar verloren - während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder wenige Stunden danach. Zwei Jungen und ein Mädchen, von denen es - juristisch gesehen - zwei nie gab. Denn sie wogen bei ihrem Tod weniger als 500 Gramm und waren: Nichts? Ein Ding? Klinikmüll?

"Ein Menschenleben darf doch nicht nach Gramm definiert werden", sagt sich die 36-jährige Barbara Martin, die zusammen mit ihrem zwei Jahre älteren Mann einen Friseursalon im hessischen Kreis Limburg betreibt und über mehrere Jahre für einen würdigen Umgang mit diesen "Sternenkindern" kämpfte.

Fehlgeburten unter 500 Gramm waren bisher offiziell nicht existent

Offiziell wurden die Martins nicht dreimal, sondern nur einmal Eltern. Schuld war daran Paragraph 31 des Personenstandsgesetzes. Darin war bislang festgelegt, dass Fehlgeburten ohne Lebenszeichen oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm nicht beurkundet werden.

"Für uns waren diese Kinder real. Sie haben verdient, als wirkliche Kinder anerkannt zu werden und einen Platz nicht nur in unserem Herzen, sondern auch in unserem Stammbuch einzunehmen", begründen die Martins ihr Anliegen. "Unsere Kinder sind geboren - aber offiziell nicht existent. Das macht uns und auch andere 'Sterneneltern' unendlich traurig."

Regierungsbeschluss erfolgte schon 2012

Das Paar sammelte Unterschriften für eine Petition. 40.000 Menschen haben sie unterschrieben. Bei Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) stießen sie auf offene Ohren. Schon im Mai 2012 hatte die Bundesregierung die entsprechende Änderung der Personenstandsverordnung beschlossen. Am 31. Januar 2013 hat der Bundestag zugestimmt.

Barbara und Mario Martin hatten ihr Ziel erreicht. "Jetzt hat der Tod unserer Kinder doch einen Sinn", sagte Barbara Martin, nachdem ihr die Bundesfamilienministerin die erste Blanko-Urkunde für "Sternenkinder" überreicht hatte. "Sternenkinder-Eltern werden es in Zukunft nicht mehr so schwer mit der Bürokratie haben", freute sich Martin.

Nicht mehr Fehlgeburt, sondern Person

Ab dem 15. Mai tritt nun für Eltern das Recht in Kraft, laut dem sie ihr tot geborenes Kind beim Standesamt mit Namen, Geschlecht und Geburtstag anmelden können, auch wenn es weniger als 500 Gramm gewogen hat. Sie können ihm damit offiziell eine Existenz geben und erhalten einen Raum, um Abschied zu nehmen und als Familien wahrgenommen zu werden. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich Gewicht oder Anzahl der Schwangerschaftswochen. "Jetzt sind sie keine Sache mehr und keine Fehlgeburt, sondern eine Person mit allen Rechten", so Martin.

Neues Gesetz für "Sternenkinder" gilt auch rückwirkend

Bemerkenswert ist zudem, dass die neue Regelung es ermöglicht, Totgeborene auch rückwirkend beim Standesamt eintragen zu lassen. "Damit haben wir nicht gerechnet", freute sich Martin. So gilt die Regelung auch für ihre eigenen tot geborenen Kinder Joseph-Lennard, Tamino-Federico und Penelope-Wolke.

Verpflichtend ist die neue Regelung allerdings nicht. "Es besteht keine Pflicht zur Anzeige beim Standesamt", berichtet das Familienministerium auf seiner Internetseite. Die Entscheidung bleibe den Eltern überlassen.

Schätzungen zufolge gibt es pro Jahr rund 1500 solcher Fälle. Der Bundestag hatte die Neuregelung Ende Januar beschlossen. Demnach ist auch eine rückwirkende Erfassung des Kindes möglich.

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