Fünf deutsche Elternpaare sind mit Klagen gegen obligatorischen Sexualkundeunterricht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Eine Kammer des Straßburger Gerichts wies die Beschwerden der Eltern, die der baptistischen Glaubensgemeinschaft angehören, jetzt als "offensichtlich unbegründet und daher unzulässig" ab. Damit werden die Fälle ohne weitere Prüfung zu den Akten gelegt.
Sexualkunde als pornografisch gewertet
Die Kläger hatten vergeblich die Befreiung ihrer Kinder von der Sexualkunde beantragt. Inhalte des dafür verwendeten Lehrbuchs kritisierten sie als teilweise "pornografisch". Die Eltern lehnten es auch ab, ihre Kinder an einem Theaterprojekt mit dem Titel "Mein Körper gehört mir" teilnehmen zu lassen. Ziel des Projekts war es, Kinder für das Thema des sexuellen Missbrauchs zu sensibilisieren.
Eltern schon mehrfach vor Gericht
Die Eltern wurden mehrfach wegen Verletzung der Schulpflicht zu Bußgeldern verurteilt. Weil sie diese nicht zahlten, erhielten sie Gefängnisstrafen von bis zu 43 Tagen. In Deutschland zogen die Paare vergeblich durch alle Gerichtsinstanzen - bis hin zum Bundesverfassungsgericht, das ihre Klagen nicht annahm. In Straßburg machten sie vor allem Verstöße gegen die Grundrechte auf Religionsfreiheit und den Schutz des Familienlebens geltend.
Gericht plädiert für Meinungsvielfalt und Integration
Der Straßburger Gerichthof stellte fest, die Menschenrechtskonvention gewähre keinen Schutz vor der Konfrontation mit Meinungen, die der eigenen Überzeugung widersprechen. Zudem habe es den Eltern freigestanden, ihre Kinder zu Hause nach ihren eigenen religiösen Überzeugungen zu erziehen. Das deutsche Recht sehe für Grundschüler eine Schulpflicht vor und schließe Heimunterricht aus, um die Integration von Kindern in die Gesellschaft zu fördern. Dies sei legitim.