t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenFamilieFamilie & Beruf

Aufsichtspflicht auf Baustellen: Wer bei Schäden durch Kinder haftet


Aufsichtspflicht auf Baustellen
Abenteuer Baustelle: Wer haftet bei Schäden durch Kinder?

Von ots
29.08.2012Lesedauer: 2 Min.
Baustellen ziehen Kinder magisch an. Eltern sollten auf keine ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen.Vergrößern des BildesBaustellen ziehen Kinder magisch an. Eltern sollten auf keine ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen. (Quelle: imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Baustellen wecken die Abenteuerlust von Kindern und üben auf sie eine magische Anziehungskraft aus. Doch wenn bei der Baustellenerkundung durch die Kids etwas kaputt geht, sind keineswegs immer die Eltern für den Schaden verantwortlich. Diese gesetzlichen Vorgaben gelten.

"Eltern haften nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben", erklärt Sonja Renye, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Zudem muss der Bauherr das Gelände ausreichend sichern. Aber selbst dann kann er auf dem Schaden sitzen bleiben.

Wird die Aufsichtspflicht nicht verletzt, geht der Geschädigte leer aus

Kinder unter sieben Jahren müssen nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. "Und an die Eltern kann sich der Bauherr mit seinem Anspruch nicht wenden, wenn sie den Nachwuchs angemessen beaufsichtigt haben", so Renye. Bei einem sonst vernünftigen Sechsjährigen genügt es beispielsweise, wenn sich ein Elternteil in der Nähe aufhält und regelmäßig nach ihm schaut. Nutzt er einen unbeobachteten Moment aus, um auf der Baustelle etwas anzustellen, geht der Geschädigte möglicherweise leer aus.

Reife des Kindes kann entscheidend sein

Bei Kindern zwischen sieben und 17 Jahren ist die rechtliche Situation anders: Die Haftung hängt von ihrer persönlichen Reife und Entwicklung ab. Renye erklärt dazu: "Die Schuldfrage wird im Einzelfall entschieden." Muss ein Kind tatsächlich haften, springt - sofern vorhanden - normalerweise die Familienhaftpflichtversicherung ein. Allerdings gilt dies nur, solange der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.

Aufsichtspflicht nicht vernachlässigen

Die Expertin empfiehlt Eltern, die Aufsichtspflicht nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. "Wie intensiv sie auf ihren Nachwuchs aufpassen müssen, hängt von Alter und Entwicklung ab. Während ein dreijähriges Kind ständig beobachtet werden muss, reicht es bei einem zehnjährigen normalerweise aus, es vor der Baustelle zu warnen und gelegentlich nach ihm zu schauen", sagt Renye. Auch müssen Kinder, die durch ihr Verhalten aufgefallen sind, stärker im Auge behalten werden. Als Faustregel gilt: Je jünger und uneinsichtiger das Kind ist, desto besser muss es beaufsichtigt werden.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website