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Kindergeld gibt es künftig auch für Eltern verheirateter Kinder


Urteil zum Kindergeld
Auch für verheiratete Kinder haben Eltern Anspruch auf Kindergeld

Von t-online, afp
Aktualisiert am 22.01.2014Lesedauer: 1 Min.
Urteil zum Kindergeld: Auch für verheiratete Kinder haben Eltern Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind und sich in der Ausbildung befinden.Vergrößern des BildesAuch für verheiratete Kinder haben Eltern Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind und sich in der Ausbildung befinden. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Eltern volljähriger verheirateter Kinder einen unverhofften Geldsegen beschert: Sie haben auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Nachkommen mit einem gut verdienenden Partner verheiratet sind, wie das Gericht in einem in München veröffentlichten Urteil entschied. Dies gilt, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind und sich in der Ausbildung befinden. (Az. III R 22/13)

Langjährige Rechtsprechung geändert

Der BFH änderte damit seine langjährige Rechtsprechung. Bislang hatten Eltern nur Anspruch auf die staatlichen Leistungen, wenn ihr Kind - etwa in einer Studentenehe - weniger als 8004 Euro im Jahr verdiente und die Einkünfte des Ehepartners nicht für den zusätzlichen Unterhalt des Kindes reichten.

Einkunftsgrenze wurde abgeschafft

Laut dem aktuellen Urteil entfällt der Anspruch auf Kindergeld nun aber nicht mehr, weil es auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr ankommt. Der Gesetzgeber habe 2012 die Einkunftsgrenze für Kinder von 8004 Euro im Jahr abgeschafft, ab der kein Kindergeldanspruch mehr besteht, erklärte der BFH.

Kindergeld kann rückwirkend eingefordert werden

Das Gericht entschied damit gegen die in der zentralen Dienstanweisung für die Familienkassen niedergelegte Verwaltungsauffassung. Deshalb könnten Eltern nun rückwirkend seit Januar 2012 das Kindergeld von monatlich 184 Euro auch dann beanspruchen, wenn ihr Kind mit einem gut verdienenden Partner verheiratet ist.

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