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Unterhalt: Mütter von "Kuckuckskindern" sollen Sex-Partner nennen


Frauen sollen Sex-Partner nennen
Justizminister plant Auskunftspflicht für Mütter von "Kuckuckskindern"

Von afp, t-online
29.08.2016Lesedauer: 2 Min.
Kuckuckskinder: Frauen sollen gesetzlich verpflichtet werden, den Namen des wahren Vaters zu nennen.Vergrößern des BildesWer ist wirklich der Vater des Kindes? Getäuschte Partner sollen ihren Anspruch auf Rückzahlung des Unterhalts besser durchsetzen können. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Künftig soll der finanzielle Schaden des Mannes stärker gewichtet werden als die Privatsphäre der Frau:

Der Justizminister plant eine gesetzliche Auskunftspflicht für Mütter möglicher "Kuckuckskinder". Auf Verlangen sollen die Frauen dem sogenannten Scheinvater Auskunft geben müssen, wer der leibliche Vater des Kindes ist. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Auskunft zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs erforderlich ist.

Demnach soll sich die Auskunftspflicht der Mutter auf Sexualpartner beziehen, die sie während der Empfängniszeit des Kindes hatte. "Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen eine solche Pflicht zur Benennung des leiblichen Vaters sprechen, soll die Mutter das Recht haben, diesen zu verschweigen", erklärte Maas dazu. Im Einzelfall muss ein Gericht entscheiden, ob die Auskunft für die Mutter zumutbar ist.

Rechte des Scheinvaters werden gestärkt

"Wir wollen für mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress sorgen", erklärte Maas den Gesetzentwurf, der voraussichtlich am 30. August vom Kabinett beschlossen werden soll. Demnach soll der Scheinvater für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Unterhaltskosten vom leiblichen Vater des Kindes zurückverlangen können. Voraussetzung ist eine wirksame Anfechtung der Vaterschaft, für die es bereits gesetzliche Regelungen gibt.

Maas: "Nicht das ganze Familienleben rückabwickeln"

Die Begrenzung auf zwei Jahre begründete Maas damit, dass ein Familienleben nicht über viele Jahre hinweg rückabgewickelt werden solle. So habe ein Scheinvater "in der Regel die Abstammung des Kindes zunächst nicht hinterfragt und dieses Familienleben tatsächlich gelebt".

Anlass für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2015. Dieses hatte entschieden, dass für den bis dahin anerkannten Auskunftsanspruch des Scheinvaters eine eigene, gesetzliche Grundlage notwendig sei.

Wie viele "Kuckuckskinder" es gibt, ist unklar. Angaben in Studien schwanken zwischen unter vier und bis zu zehn Prozent aller Kinder.

Kinder sollen Namen von Stiefeltern wieder ablegen können

Ein weiterer Passus des Gesetzentwurfs bezieht sich auf Kinder, die bei einer Eheschließung eines Elternteils den Namen des Stiefelternteils erhalten haben. Sie können künftig bei einer Auflösung dieser Ehe wieder ihren ursprünglichen Namen annehmen. Dies soll gelten, wenn das Kind die Rückbenennung entweder innerhalb eines Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit verlangt oder danach innerhalb eines Jahres nach der Auflösung der Ehe.

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