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Nicht verpassen: Das sind die Fristen für die Weihnachtspost


Nicht verpassen!
Das sind die Fristen für die Weihnachtspost

dpa, Falk Zielke

Aktualisiert am 18.12.2017Lesedauer: 3 Min.
Vor Weihnachten haben Paketzusteller besonders viel zu tun.Vergrößern des BildesVor Weihnachten haben Paketzusteller besonders viel zu tun. (Quelle: Stephanie Pilick/dpa)
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Während der Vorweihnachtszeit haben die Versanddienste Hochsaison. Damit die Pakete pünktlich ankommen, müssen die Abgabefristen eingehalten werden. In diesem Jahr sind die sogar noch etwas früher.

Generell gilt: Je früher das Paket oder der Brief abgegeben wird, desto sicherer ist, dass die Sendung pünktlich zum Fest ankommt. "Da das Sendungsvolumen zur Weihnachtszeit besonders hoch ist, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre Pakete einen bis zwei Tage früher als gewöhnlich losschicken", erklärt der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK). Die Fristen bei den bekannten Logistik-Firmen DHL, DPD, Hermes, GLS, UPS oder TNT sind allerdings unterschiedlich.

Stichtag zwischen dem 14. und 21. Dezember

In diesem Jahr muss das Paket sogar noch etwas eher auf den Weg gebracht werden: "Aufgrund des Heiligabends am Sonntag liegt der Abgabeschluss tatsächlich einen Tag früher als etwa im vergangenen Jahr", erklärt Peter Rey von DPD.

Das heißt: Pakete innerhalb Deutschlands sollten je nach Unternehmen spätestens am 20. oder am 21. Dezember aufgegeben werden, um noch rechtzeitig vor Weihnachten zugestellt zu werden, erklärt der BIEK. Und zwar am besten bis 12.00 Uhr. Für den internationalen Versand von Paketen liegt der Stichtag je nach Zielland und Paketdienstleister zwischen dem 14. und 20. Dezember.

Bei DHL gilt: Päckchen und Pakete, die bis zum 21. Dezember um 18.00 Uhr in einer Filiale oder einem Paketshop abgegeben werden, erreichen in der Regel bis Heiligabend ihre Empfänger. In einigen Filialen kann die Sendung auch noch am Vormittag des 22. Dezember abgeben werden. Die konkreten Termine erfahren Verbraucher direkt vor Ort.

Bei Paketversand Adresse auch ins Innere

Für Pakete und Päckchen innerhalb Europas empfiehlt DHL die Abgabe bis zum 11. Dezember. Der Versand in EU-Nachbarländer und die Schweiz sollte bis zum 15. Dezember 2017 erfolgen.

Weihnachtsbriefe und -postkarten innerhalb Deutschlands sollten spätestens bis zum 21. Dezember vor der letzten Briefkastenleerung eingeworfen beziehungsweise vor der letzten Abholfahrt bei der jeweiligen Postfiliale abgegeben werden. Die Einlieferungsfrist für Briefe innerhalb Europas ist der 12. Dezember.

Egal ob Briefe, Päckchen oder Pakete: Die Adresse und der Absender müssen vollständig, gut lesbar und mit korrekter Postleitzahl auf der Außenseite vermerkt sein. "Für den Paketversand empfiehlt sich zusätzlich, ein Doppel der Adresse in das Innere einzulegen", rät Anke Blenn von DHL.

Pakete zu Weihnachten verschicken: Darauf sollten Sie achten

Pakete oder Päckchen sollten außerdem nicht mit bunten Schleifen oder Tannenzweigen verziert werden. Der Grund: Solche Sendungen können sich in den automatischen Paketsortieranlagen verfangen. Stattdessen sollten Kunden auf eine stabile Verpackung achten.

Bei gebrauchten Kartons sollten alle Aufkleber entfernt werden. Kleine Pakete schützt ein größerer Umkarton. Der Leerraum kann zum Beispiel mit Zeitungspapier ausgestopft werden. Zerbrechliche Geschenke, wie Schokoweihnachtsmänner oder Weihnachtsbaumkugeln, sollten mit Luftkissenmaterial eingewickelt werden. Ein Warnhinweis wie "Vorsicht zerbrechlich" reicht oft nicht aus, da das Paket immer mit anderen, teils sehr schweren Paketen unterwegs ist.

Geht unterwegs doch etwas kaputt, wird der Schaden aber meist reguliert. Denn Pakete sind in der Regel versichert, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Die jeweilige Höchstgrenze variiert je nach Dienstleister, liegt aber in der Regel zwischen 500 und 750 Euro. Gemeldet werden muss ein Schaden vom Absender.

Häufig gilt dafür eine Frist von sieben Tagen, nachdem das Paket beim Empfänger angekommen ist. Wichtig für die Regulierung: Neben dem Einlieferungsbeleg ist auch ein Wertnachweis des Paketinhaltes nötig. Das kann zum Beispiel ein Kassenzettel oder eine Rechnung sein.

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