t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLeben

Vor der Finanzkatastrophe schützen: der Ehevertrag


Leben
Vor der Finanzkatastrophe schützen: der Ehevertrag

Uwe Kauss - wanted.de

Aktualisiert am 06.06.2016Lesedauer: 4 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Damit sie nach dem Ehe-Aus nicht alles kurz und klein schlagen kann, lohnt ein Ehevertrag.Vergrößern des Bildes
Damit sie nach dem Ehe-Aus nicht alles kurz und klein schlagen kann, lohnt ein Ehevertrag. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Verliebt, verlobt, verheiratet. Getrennt, geschieden, ruiniert. So kann's gehen, wenn die Partnerschaft in die Hose geht. Doch wie kann Mann solchen Kollateralschäden im Scheidungskrieg vorbeugen? Ein Ehevertrag kann vor dem Ruin schützen. Ein Jurist erklärt, für wen er sinnvoll ist.

Vor der Hochzeit stellen sich die immer gleichen Fragen: Kirchlich? Welcher Anzug? Wo feiern? Da bleibt kaum Zeit, um an den Ehevertrag zu denken. Denn es braucht Fingerspitzengefühl, um die Partnerin damit nicht vom Heiraten wieder abzubringen. Doch so ein Vertrag könne in manchen Konstellationen sinnvoll sein, um bei der Trennung das emotionale Drama nicht mit einem finanziellen Desaster zu verschärfen, sagt der bundesweit renommierte Familien- und Scheidungsrechtsspezialist Dr. Wolfgang Spinner-Ahnert aus Frankfurt.

Für wen lohnt es sich?

Den Vertrag muss ein Notar beurkunden, die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung und den aufgeführten Vermögenswerten. Laut dem Anwalt benötigen Partner mit ähnlichem Einkommen ohne Kinder nur selten einen Ehevertrag zum Absichern. "Für ein Lehrer- oder Beamtenpaar, beide knapp 30 mit wenig Ersparnissen ist das nicht nötig", erklärt er. "Wenn es zwischen Mann und Frau aber große Unterschiede >>

bei Vermögen und Einkommen gibt, würde ich einen individuellen Vertrag empfehlen", betont der Scheidungsspezialist. Ein Ehevertrag könne beide Partner bei der Trennung vor der Katastrophe bewahren, betont Spinner-Ahnert. "Der Mann ist Werkzeugmacher, 45, geschieden und verdient knapp 4000 Euro. Seine zweite Frau geht einem 400 Euro-Job nach." Solchen Paaren rät er dringend zum Ehevertrag, der auch noch Jahre nach der Hochzeit geschlossen werden könne.

Denn bei einer Scheidung würde der in den Ehejahren angewachsene Vermögensanteil ebenso zur Hälfte geteilt wie die in dieser Zeit angesammelten Rentenansprüche. Der Zuwachs des gemeinsamen Vermögens der beiden wird errechnet und geteilt.

Das passiert mit den Immobilien

Lebt das Paar in einer Eigentumswohnung, die durch fleißiges Renovieren oder die richtige Lage an Wert gewonnen hat, gehört die Differenz zwischen Kaufpreis und dem aktuellen Wert ebenso zur Hälfte der Partnerin. Wer den Betrag nicht aufbringt, muss die Wohnung verkaufen. >>

Dieser Unterhalt steht ihr zu

Zudem hat die weniger oder nichts verdienende Partnerin Anspruch auf Unterhalt. Ihr stehen 3/7 des bereinigten Nettoeinkommen des Paares zu, dem Mann verbleiben 4/7 – bis zu einer Untergrenze von 1100 Euro. "Der Werkzeugmacher ohne Ehevertrag müsste sich bei einer Scheidung auf Geldprobleme einstellen", erklärt Spinner-Ahnert. Denn bei einem Jahresbrutto von 45.000 Euro verfügt er monatlich über etwa 3200 Euro – und müsste nun jeden Monat etwa 1300 bis 1400 Euro an seine Exfrau zahlen. Sein Tipp: "In all diesen Fällen kann ein Ehevertrag den Mann vor dem Ruin bewahren, ohne dass die Frau leer ausgeht." Darin lasse sich etwa eine Pauschalsumme anstelle monatlicher Zahlungen festlegen, der Ausschluss bestimmter Vermögensteile – oder dass die Frau anstelle des Unterhalts den teuren Wagen übernimmt. Seine Anwaltserfahrung: "Eine Frau, die in diesem Fall einen fairen Vertrag nicht unterschreibt, würde ich nicht heiraten."

Sinnvoll sei der Ehevertrag auch, wenn der mäßig karrierebegabte Ehemann aus einer Unternehmerfamilie kommt und Anteile an der gut laufenden Firma des Vaters hält. "Der Wertzuwachs des Unternehmens in den Ehejahren wird bei der Scheidung hälftig geteilt", erklärt Spinner-Ahnert.

Die eigene Firma

"Da bleibt dem Mann meist nur, sich seinen Anteil von den anderen Eignern auszahlen zu lassen, um den Anspruch seiner Exfrau zu erfüllen." Dann geht richtig Ärger los – schließlich kann dies den Konkurs der Firma bedeuten. "Solche Punkte lassen sich im Ehevertrag regeln und sogar ausschließen", betont Spinner-Ahnert.

Für Wolfgang Spinner-Ahnert verschärft sich die Situation drastisch, wenn ein Partner nicht aus Deutschland stammt. Er weiß genau, wovon der spricht – der Anwalt ist Spezialist für Scheidungen nach >>

internationalem Recht. "Es ist für so eine Ehe elementar, dass im Ehevertrag deutsches Recht vereinbart wird", mahnt er. Ohne Vertrag könne es passieren, dass Ehefrauen etwa von den Philippinen, aus der Ukraine, Kuba oder dem Iran im Trennungsfall fast rechtlos da stehen - wenn sie nach dem Gesetz ihres Heimatlandes behandelt werden. Es gilt aber nur deutsches Recht, wenn das Paar in Deutschland gelebt hat – pendelt aber der Partner, wird die Definition des "Lebensmittelpunktes" schwierig. Auch innerhalb Europas ist die Rechtslage längst noch nicht einheitlich. Nur 14 der 28 EU-Mitglieder – darunter Frankreich und Italien – haben sich bislang auf ein gemeinsames Trennungsrecht verständigt.

Der Nachlass gehört allein dem Erben

Doch in zwei Punkten beruhigt der Anwalt seine Mandanten: Erbschaften sind kein Vermögenszuwachs, sie gehören nur dem, der erbt. Schulden spielen auch nur eine mittelbare Rolle. Hat ein Handwerksmeister vor lauter Stress und fälliger Kredite die Ehe ruiniert, muss die Ehefrau nicht für die Schulden seines Betriebs geradestehen. Allerdings sinkt sein Einkommen zur Unterhaltsberechnung auf Null - und damit auch die Chance der Exfrau, irgendwann Geld gezahlt zu bekommen.

Das gemeinsame Konto

Hat ein Paar gemeinsam ein Konto eröffnet, steht der ausziehenden Frau die Hälfte des Kontostands zu. Hat sie aber nur ein Verfügungsrecht und der Mann ist der Kontoinhaber, gehört ihr nichts – theoretisch jedenfalls. Doch wer eine Karte hat, darf Geld abheben – alles nicht so einfach. Wolfgang Spinner-Ahnert hat auch dazu einen guten Tipp "als Anwalt und als Mensch". "Als Anwalt rate ich jedem Paar zu getrennten Konten, das macht diesen Aspekt bei einer Trennung unkompliziert. Als Mensch: Ich bin seit über 35 Jahren mit meiner Frau verheiratet. Wir haben gemeinsame Konten. Das drückt für mich ein unendliches Vertrauen aus. Das Verhältnis zum Geld spiegelt auch das Verhältnis zum Partner."

Alle Tipps rund um den Ehevertrag finden Sie auch in unserer Fotoshow.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website