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Darf man bei geteiltem Sorgerecht umziehen?


Scheidungskinder
Darf man bei geteiltem Sorgerecht umziehen?

nk (CF)

20.12.2013Lesedauer: 2 Min.
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Beide geschiedenen Eheleute müssen mit dem Umzug einverstanden sein, ansonsten muss der jeweilige Teil vor Gericht ziehen.Vergrößern des Bildes
Beide geschiedenen Eheleute müssen mit dem Umzug einverstanden sein, ansonsten muss der jeweilige Teil vor Gericht ziehen. (Quelle: westend61/imago-images-bilder)

Ein geteiltes Sorgerecht ist heute normal und auch immer begrüßenswert, aber was passiert, wenn die Mutter oder der Vater, bei denen das Kind lebt, in eine weit entfernte Stadt ziehen wollen?

Geteiltes Sorgerecht: Was ist erlaubt?

Wenn ein Kind nach der Scheidung bei der Mutter lebt und die geschiedenen Eltern ein geteiltes Sorgerecht vereinbart haben, muss der Vater in allen wichtigen Lebensfragen, die das Scheidungskind betreffen, mit einbezogen werden und das gilt auch dann, wenn die Mutter umziehen will. Ist dem Vater dieser Umzug nicht recht, weil er dann vielleicht sein Kind nicht mehr wie gewohnt regelmäßig sehen kann, muss er unter Umständen vor Gericht ziehen, um diesen Umzug zu verbieten.

Derjenige, der mit dem Kind umziehen will, muss berechtigte Gründe vor Gericht haben, denn sonst kann der Richter einen Umzug verbieten, da beide geschiedenen Eheleute auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind haben.

Geteiltes Sorgerecht, aber alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Auch wenn ein geteiltes Sorgerecht vereinbart wurde, kann der Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, wenn ein Umzug geplant ist und der geschiedene Partner verhindern will, dass es zu einem Umzug kommt. Wenn der Richter die Gründe für einen Umzug nachvollziehen kann, dann ist es durchaus möglich, dass er dem Antrag stattgibt.

Wenn zum Beispiel eine Mutter mit dem Kind von Hamburg nach München umziehen will, weil sie in der bayrischen Landeshauptstadt einen lukrativen Job bekommen kann, dann ist das für den Familienrichter ein nachvollziehbarer Grund, und er wird mit ziemlicher Sicherheit dem Antrag auf ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zustimmen. Der Vater hätte allerdings dann die Möglichkeit, eine höhere Unterhaltszahlung anzubieten und der Mutter damit den Grund für einen Umzug zu nehmen.

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