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Gefälschte Uhren - Ist der Kauf strafbar?


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Gefälschte Uhren: Ist der Kauf strafbar?

contentfleet, jk (CF)

11.07.2011Lesedauer: 3 Min.
Vorsicht beim Uhrenkauf. (Vergrößern des BildesVorsicht beim Uhrenkauf. (Quelle: AP))
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Uhren-Liebhaber und Sammler, die gefälschte Uhren kaufen, müssen mit hohen Strafen rechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Plagiat bewusst oder unbewusst erworben wurde. Vor allem in Urlaubsländern ist daher Vorsicht geboten.

Besonders für Herren bedeutet eine Uhr das stilsichere Accessoire am Handgelenk. Gegenüber der Dame, der eine ganze Reihe an schmückenden Produkten offen steht, bleibt ihm häufig nur diese Möglichkeit. Auf Design und Marke der Uhr wird daher besonderen Wert gelegt. Doch nicht selten fallen Interessenten luxuriöser Armbanduhren auf Fälschungen herein. Gefälschte Uhren kaufen - das ist heute kein Kavaliersdelikt mehr und auch auf unwissende Einkäufer der Plagiate wird keine Rücksicht mehr genommen.

Wer mit Kopien erwischt wird, der macht sich automatisch strafbar. Dies liegt in erster Linie an dem enormen, wirtschaftlichen Schaden, der jährlich auf knapp 30 Milliarden Euro beziffert wird - Tendenz steigend. Dazu zählen neben den fehlenden Steuereinnahmen auch die Unternehmen selbst, deren Verluste oft verhehrende Ausmaße annehmen.

Doch auch auf sogenannte Drücker-Kolonnen wird Jagd gemacht. Denn die Produktpiraterie scheut kaum vor Menschenrechten zurück und verschafft sich vor allem durch falsche Versprechungen Zugang zu Familien, die aus Armut und Angst die gefälschten Produkte als vermeintliche Schnäppchen veräußern.

Ob es sich bei Ihrem nächsten, möglichen Kaufobjekt um tatsächliche Originale handelt, oder Sie womöglich doch unwissentlich gefälschte Uhren kaufen werden, ist leider oft erst zu einem viel späteren Zeitpunkt ersichtlich.

Tourist macht sich strafbar

Ein grundlegender Irrtum liegt vor allem bei Auslandreisen vor. Ob in Italien, Spanien oder der Türkei, die Touristen greifen oft unbedenklich nach günstigen Markenwaren. Obgleich Ihnen nun bewusst ist, dass Sie höchstwahrscheinlich gerade kopierte Designertaschen, Plagiatsparfum oder gefälschte Uhren kaufen, das Geschäft scheint so lohnend zu sein, dass viele Urlauber diese Angebote gerne nutzen. Doch auch ein Tourist macht sich strafbar, wenn der Kauf behördlich verfolgt, oder der Urlauber damit erwischt wird.

Die Strafen können hierbei ohnegleichen enorme Dimensionen annehmen, die Entscheidung obliegt den jeweiligen Landesgesetzen. Und wer während des Aufenthalts im Touristengebiet straffrei ausgeht, der muss spätestens bei der Rückreise mit Ärger rechnen.

Denn der Zoll wird regelmäßig darauf geschult, das Echte vom Unechten zu unterscheiden und die potenziellen Schmuggler zu stellen. Der Handel mit Fälschungen ist zwar verboten, der Besitz von Plagiaten bis zum Wert von 430 Euro pro Person jedoch nicht.

Sämtliche Waren, die über diesen Wert hinausgehen, gelten dagegen als Schmuggelversuch. Wenn es sich dann auch noch um Raubkopien handelt, kehrt der Urlauber, so er erwischt wird, ohne Souvenirs nach Hause, dafür aber mit einer saftigen Geldstrafe und einem behördlichen Verfahren.

Gefälschte Uhren kaufen ist auch in Deutschland strafbar

Auch in der deutschen Heimat lauern die Gefahren überall. Bevor Sie also versehentlich gefälschte Uhren kaufen und sich damit strafbar machen, sollten Sie vor jeder Kaufabwicklung, die privat, über das Internet oder einen „Grau-Händler“ getätigt wird, höchste Vorsicht walten lassen. Seit dem Bestehen des Internets wächst besonders hier die Möglichkeit der illegalen Geschäfte rasant an. Ein vermeintlich seriöses Angebot kann sich bald als Plagiat entpuppen. Beispielsweise dann, wenn die Uhr zur Revision gegeben wird. Wer dem Plagiat unwissentlich zum Opfer gefallen ist, der macht sich zwar noch nicht strafbar, doch der Erwerb einer offenkundigen Raubkopie ist hingegen schon strafbar.

Ein offenkundiger Erwerb liegt dann vor, wenn der Preis der Uhr offensichtlich deutlich unter dem eigentlichen Wert liegt. Somit wäre der Tatbestand der unlauteren Vorteilsnahme gegeben. Einige Internetanbieter, deren Firmensitze im Ausland liegen, werben regelmäßig mit hochwertigen Armbanduhren zu günstigen Preisen. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse. Doch das Produkt kommt häufig nicht an, denn der Zoll hat die verdächtigen Waren bei der Einfuhr längst geprüft und aus dem Verkehr gezogen.

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