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Flug gestrichen: In welchen Fällen Sie Geld zurückbekommen | Fluggastrechte


BGH-Urteil
Flug-Annullierung: Welche Rechte haben Sie?

Von dpa
Aktualisiert am 22.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Zahlreiche Flüge mussten annuliert werden.Vergrößern des BildesAnnulliert: Welche Rechte haben Fluggäste, wenn Flüge aufgrund eines außergewöhnlichen Ereignisses abgesagt werden? (Quelle: Boris Roessler/dpa)
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Fluggäste haben gewisse Rechte, wenn ihr Flug annulliert wird. Der BGH hat nun entschieden, wann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht.

Fluglinien, die einen Flug wegen eines außergewöhnlichen Ereignisses annullieren, müssen dem Fluggast einen frühestmöglichen Ersatz anbieten. Ansonsten ist eine Ausgleichszahlung fällig, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss nochmals klar. Der Fluggast habe Anspruch darauf, schnellstmöglich anderweitig befördert zu werden, wenn dies für die Fluglinie zumutbar sei, so der zuständige Senat.

Urteil für konkreten Fall

Die Fluglinie hatte im vorliegenden Fall argumentiert, dass mit der nächstmöglichen Flug-Alternative eine Verspätung von mindestens drei Stunden sowieso nicht mehr zu vermeiden war – und die Gäste dann auf den übernächsten statt den nächsten Tag nach dem Blizzard umgebucht.

Damit sei sie von der Pflicht zur Ausgleichszahlung befreit. Der BGH hielt dieses Argument für nicht stichhaltig. Denn schließlich kämen nicht nur solche Flüge als Ersatz in Betracht, die die Passagiere mit weniger als drei Stunden Verspätung ans Ziel bringen.

Im konkreten Fall ging es um einen Flug von Reykjavik in Island nach München, der Anfang 2020 wegen einer Blizzardwarnung annulliert wurde. Die Kläger waren daraufhin erst am übernächsten Tag in München, obwohl es auch einen Ersatz am Tag nach dem Sturm gegeben hätte. Sie klagten auf eine Ausgleichszahlung, scheiterten in den Vorinstanzen und hatten nun vor dem BGH Erfolg.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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