Verbraucherzentrale: Diese Verpackungen sind irreführend.
Auch die Informationen auf der Packung der "Bistro Baguettes Salami Diavolo" von Dr. Oetker sind nicht ausreichend, so die Verbraucherzentrale. So fehlen zum Beispiel die Hinweise auf den tiefgekühlten Zustand des Produktes und auf seine Aromatisierung.
Wer meint, in diesem Snack gefriergetrocknete Entenstücke zu finden, liegt falsch. Künstliches Aroma liefert den Geschmack.
Auch bei diesem "Burgunder-Schinken" stammt die Rotwein-Note nur aus Aroma und nicht aus einer französischen Rebe, wie es die Verpackung erwarten lässt.
Drachenfrüchte sind exotisch und deshalb nur auf der Flasche dieses Getränkes zu finden. Der Drachenfruchtgeschmack der pinken Flüssigkeit stammt nur aus Aroma. Deshalb ist das Etikett irreführend.
Das Kleingedruckte möchte man lesen, findet es aber kaum: Auf der Flasche dieses Smoothies messen die Kleinbuchstaben nur 0,77 Millimeter.
Tee aus Beeren - Fehlanzeige! Der Tee besteht vor allem aus Hibiskus und Äpfeln, nicht aber aus Beeren. Hier fehlt der Hinweis auf wesentliche Zutaten.
Diese Pute sei ein Formfleischschnitzel und zudem fehlen auf der Packung Hinweise auf die Aromatisierung, kritisieren die Verbraucherschützer.
Kalbsfleisch-Leberwurst steht drauf, doch nur 8 Prozent Jungrindfleisch sind drin. "Laut den Leitsätzen muss bei Wurstwaren, die den Begriff 'Kalb' enthalten, im Fleischanteil aber mindestens 15 Prozent Kalb enthalten sein", erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg.
Mit 0,8 und 0,1 Prozent sind die Anteile von Himbeerpulver und Ricotta-Pulver in diesem Dessert verschwindend gering. Die Sahne muss erst noch zugefügt werden.
Die "Nudeln mit Blattspinat" von Knorr enthalten nur ein Prozent Spinat.
Die Kritik an diesem Produkt: Die Geflügelbrust-Roulade enthält nur zehn Prozent Filet, der Rest ist normales Hähnchenfleisch. Auch, dass es sich um Formfleisch handelt, wird nicht erwähnt.
"In dieser Verkehrsbezeichnung wird Rotwein erwähnt, auf dem Etikett sieht man Trauben. Erst in der Zutatenliste erkennt man, dass kein Rotwein, sondern nur Aroma verwendet wurde", so die Verbraucherzentrale Hamburg.
Die Verkehrsbezeichnung der Frühlingssuppe sei nichtssagend und wesentliche Bestandteile würden nicht erwähnt, so das Urteil zu diesem Produkt.
Die Verkehrsbezeichnung der "Glitter Lips Candy"- Süßigkeit von Hello Kitty ist zu allgemein formuliert. Zudem würden Hinweise auf Zutaten fehlen, so die Verbraucherschützer.