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"Monsterbacke"-Slogan irreführend: Ehrmann verliert vor Gericht


Schlappe für Ehrmann
Richter beurteilen "Monsterbacke"-Slogan als irreführend

Von t-online, afp, dpa
Aktualisiert am 10.04.2014Lesedauer: 3 Min.
"So wichtig wie das tägliche Glas Milch" - diesen Werbespruch darf der Früchte-Quark "Monsterbacke" zukünftig nicht mehr tragen.Vergrößern des Bildes"So wichtig wie das tägliche Glas Milch" - diesen Werbespruch darf der Früchte-Quark "Monsterbacke" zukünftig nicht mehr tragen. (Quelle: dpa-bilder)
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Im Streit um die Werbung für den Kinderquark "Monsterbacke" von Ehrmann haben Europas oberste Richter geurteilt. Die Werbung, wonach der zuckerhaltige Quark "so wichtig wie das tägliche Glas Milch" sei, verstößt gegen eine EU-Verordnung zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmittelverpackungen. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH). Verbraucherschützer begrüßen das Urteil und bewerten es als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.


Im Ausgangsverfahren hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geklagt, weil auf der Verpackung des Quarks nicht auf den gegenüber Milch erheblich höheren Zuckergehalt hingewiesen wurde. Der BGH legte den Fall dem EuGH vor und wollte wissen, ob Ehrmann die EU-Verordnung zu Hinweispflichten über gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel erfüllen muss.

Slogan erweckt falschen Eindruck

Dazu war Ehrmann verpflichtet, wie die Luxemburger Richter nun entschieden: Ein Unternehmer, der gesundheitsbezogene Angabe macht, müsse "in eigener Verantwortung die Wirkungen des Lebensmittels auf die Gesundheit kennen", heißt es im Hinblick auf den zuckerhaltigen Quark. Das Gericht folgte damit den Anträgen seines Generalanwalts. Er hatte betont, der gesundheitsbezogene Vergleich mit der Milch könnte beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck erwecken, der Quarkkonsum wirke sich positiv auf die Gesundheit aus.

"Meilenstein für den Gesundheitsschutz"

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs beurteilen Verbraucherschützer als positiv. "Das Urteil ist sehr wichtig, weil es in die richtige Richtung weist", erklärt Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. Im Bereich der so genannten Kinderlebensmittel werde häufig suggeriert, sie seien trotz ihres hohen Zuckeranteils besonders gesund.

In den meisten Fällen jedoch sei dies nicht der Fall. "Neben hohen Zucker- und Fettmengen enthalten viele Produkte auch noch Aromastoffe, die wiederum zum Mehressen verleiten", betont die Expertin. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die irreführende Werbung für den zuckrigen Quark zukünftig untersagt, sei daher ein "Meilenstein für den Gesundheitsschutz".

Einem Ehrmann-Sprecher zufolge verzichtet die Molkerei mittlerweile seit einigen Monaten auf den Werbe-Slogan, um die aktuelle Diskussion um den Quark "nicht weiter anzufüttern".

Hersteller nutzen Grauzonen

Nicht nur Gesundheitsversprechen, sondern auch Angaben bezüglich des Nährwerts sind in der so genannten EU-Health-Claims-Verordnung geregelt. Sie ist seit Dezember 2012 in Kraft und soll Verbraucher vor irreführenden Gesundheitsversprechen im Supermarkt schützen.

Regeln für gesundheitsbezogene Angaben

Laut der EU-Health-Claim-Verordnung ist es Lebensmittelherstellern nicht ohne weiteres erlaubt, mit gesundheitsbezogenen Angaben zu werben. Die Unternehmen dürfen solche Aussagen nur machen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass sie stimmen. So darf zum Beispiel ein Hersteller von Trockenpflaumen angeben, dass die Früchte zu einer normalen Darmfunktion beitragen. Auch der Hinweis "Kohlenhydrate tragen zur Aufrechterhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei'" ist erlaubt - vorausgesetzt, dass das Produkt bestimmte Kriterien beim Zuckergehalt tatsächlich erfüllt.

Für die Verordnung hat die EU-Kommission eine Liste mit erlaubten Behauptungen erstellt. Sie umfasst derzeit mehr als 220 Aussagen. Rund 2000 weitere Angaben sollen noch geprüft werden. Im Anhang der Verordnung finden Verbraucher eine Übersicht über erlaubte Aussagen und die Bedingungen für die Verwendung der Angaben. Verbraucherschützer sehen die Verordnung schon seit langem kritisch: Sie monieren, dass viele Hersteller sich der langen Liste an erlaubten Aussagen anders bedienen als ursprünglich gedacht. Sie reichern ihre Produkte mit Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Substanzen an, um eine positive gesundheitliche Aussage auf die Verpackung drucken zu können. Dass das Produkt nach wie vor zum Beispiel viel Fett und Zucker enthält, spielt dabei häufig keine Rolle.

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